Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagengebührensatzung)
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die besondere Benutzung (Sondernutzung) der Grünanlagen im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung.