Ergänzungssatzung Vieselbach, Brückenstraße (ERG 003)
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet des Ortsteils Vieselbach in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet des Ortsteils Vieselbach in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT 489 "Bahnhofsquartier Erfurt", bestimmt die Festlegung als Sanierungsgebiet, um städtebaulich Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände durchführen zu können.
Die Satzung regelt die Benutzung der im Eigentum oder der Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt Erfurt befindlichen Sportanlagen. Sportanlagen sind Sportplätze, Sporthallen und Sondersportanlagen, die Übungs- und Wettkampfmöglichkeiten für Spezialsportarten bieten, wie z. B. für Eis-, Reit- oder Bahnradsport.
Zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen werden für Baumaßnahmen werden für die Baumaßnahme "Wasserweg" einzeln abrechenbare Abschnitte gebildet.
Zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen werden für die Baumaßnahme Am Waidpfad/An der Schmiraer Grenzen Straßenabschnitte eigenständig abrechenbare Abschnitte gebildet.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag. Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Dies erfolgte mit vorliegender Regelung.
Zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen werden für Baumaßnahmen in den Straßenabschnitten “Am Waidig” und “Schmiraer Weg” eigenständig abrechenbare Abschnitte gebildet.
Durch die Verordnung der Landeshauptstadt Erfurt wird der Schutzstatus bestimmter Bäume als Naturdenkmal aufgehoben.
Im Bebauungsplangebiet des Güterverkehrszentrums Erfurt (GVZ) werden Erschließungseinheiten gebildet.
In der Landeshauptstadt Erfurt werden Findlinge bzw. geologischen Aufschlüsse und deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Ziel ist es u. a. die geologischen Besonderheiten zu erhalten und geologische Objekte für wissenschaftliche Forschungen zu bewahren.