Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Festlegung des räumlichen Wirkungsbereiches von Niederwildhegegemeinschaften

02.10.2010 00:00

Das Niederwild (Rehwild und Feldhasen) im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ist in festgelegten Niederwildbewirtschaftungsgebieten (Hegegemeinschaften) zu bewirtschaften. Grundlage hierfür bildet diese Rechtsverordnung, die im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen wurde.

Hinweise:

Festlegung des Oberbürgermeisters 188/10
Ausfertigung: 02.09.2010

1. Änderung mit Festlegung des Oberbürgermeisters zur Drucksache 1706/11
Ausfertigung: 22.09.2011