Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Landeshauptstadt Erfurt (Marktsatzung)

08.01.1999 00:00

Als öffentliche Einrichtung betreibt die Landeshauptstadt Erfurt Wochenmärkte, z. B. am Domplatz, dem Moskauer Platz und am Roten Berg. Diese Satzung regelt u. a. die Marktzeiten, die Angebote auf dem Wochenmarkt, die Standplätze, die Marktaufsicht und das Verfahren zur Bekanntmachung der Auswahl der Bewerber um die Standplätze auf dem Markt.

Hinweise:

Beschluss 286/98
Bekanntmachung: 15.01.1999

1. Änderung mit Beschluss 116/2001
Bekanntmachung: 12.10.2001 (In Kraft getreten am 01.01.2002)

2. Änderung mit Beschluss 2223/09
Bekanntmachung: 24.12.2009

3. Änderung mit Beschluss 0920/10
Bekanntmachung: 03.09.2010