Benutzungssatzung der Musikschule Erfurt (BenMusikschSEF)

31.07.2015 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt betreibt als öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung für ihre Einwohner die Musikschule. Diese Satzung regelt die Aufgaben der Musikschule, das Benutzungsverhältnis und Bedingungen der Anmeldung, des Unterrichts und der Prüfungen.

Hinweise:

Beschluss 0792/15
Bekanntmachung: 31.07.2015

1. Änderung
Beschluss 0336/21
Bekanntmachung 06.08.2021