Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStSErf)

24.11.2006 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt als örtliche Aufwandssteuer eine Zweitwohnungssteuer.
Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Dies gilt nicht für einen nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, der seine Nebenwohnung in Erfurt aus beruflichen Gründen hält. Nähere Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.

Hinweis:

Beschluss: 223/06
Bekanntmachung: 24.11.2006

 

1. Änderung
Beschluss: 1536/09
Bekanntmachung: 11.12.2009

2. Änderung
Beschluss: 2191/23
Bekanntmachung: 14.02.2024