Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt

30.12.2011 00:00

Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.

Hinweis:

Beschluss: 0653/15
Bekanntmachung: 21.08.2015

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.09.2016 eine neue Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Die folgende Satzung gilt ab dem 01.01.2017

Hinweis:

Beschluss: 1438/16
Bekanntmachung:11.11.2016