Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes

09.04.2010 00:00

Aufgrund einer spezialgesetzlichen Regelung finden die nach § 20 ThürRettG vereinbarten Benutzungsentgelte auf alle Nutzer des Rettungsdienstes Anwendung. Daher wurde die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes aufgehoben.

Hinweis:

Beschluss: 2666/09
Bekanntmachung: 09.04.2010