Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Landeshauptstadt Erfurt (SAB)

19.03.2004 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung (ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung) und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Einrichtungen) und als Gegenleistung für die den Beitragspflichtigen der erschlossenen Grundstücke erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag nach Maßgabe dieser Satzung.

Hinweise:

Beschluss: 012/2004
Bekanntmachung: 19.03.2004

Beschluss der 1. Änderungssatzung: 02.07.2020
Bekanntmachung: 11.08.2020