Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Hänge am Drosselberg"

22.03.1996 00:00

In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es Reste typischer Landschaftselemente an nordexponierten Hängen am Rande des Thüringer Beckens, die durch extensive menschliche Nutzung geprägt sind, zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 613/95
Bekanntmachung: 22.03.1996

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeister: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001