Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Dreienbrunnen" in den Gemarkungen Erfurt und Hochheim

27.10.2006 00:00

In der Gemarkung Erfurt und Hochheim wird das Dreienbrunnengebiet als geschützter Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Wasserhaushalts, insbesondere die Quellbereiche zu erhalten und regenerieren.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 249/2006
Bekanntmachung: 27.10.2006