Satzung der Stadt Erfurt zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB

30.11.1998 00:00

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

Hinweise:

Beschluss: 265/98
Bekanntmachung: 15.01.1999 (In Kraft getreten am 01.01.1998)