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Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Durchführung von Befragungen im Rahmen einer freiwilligen Bürgerbeteiligung vom 15. Juni 2016

23.07.2016 00:00

Die Satzung regelt die Durchführung von Bürgerbefragungen und der aleatorischen Bürgerbeteiligung. Die Erkenntnisse aus den Befragungen und der aleatorischen Bürgerbeteiligung fließen in die Arbeit der Verwaltung ein und unterstützen bei der Aufstellung von Handlungskonzepten.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1