Satzungen

Übersicht

Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt – Abfallgebührensatzung (AbfGebS)

01.01.2019 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung und für die Nutzung der dafür erforderlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren auf Grund der Abfallgebührensatzung.

Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung)

16.05.2009 00:00

Grünanlagen sind die von der Landeshauptstadt Erfurt im Stadtgebiet angelegten und unterhaltenen Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Spielanlagen, Bolzplätze, Rollsportanlagen, Straßenbegleitgrün, Brunnenanlagen). Die Grünanlagen dienen als Ruhezonen der Erholung und Entspannung und zum Teil (z.B. Kinderspielplätze und Bolzplätze) der aktiven Freizeitgestaltung. Jedermann hat das Recht, die Grünanlagen unentgeltlich nach Maßgabe der Grünanlagensatzung zu benutzen. Für Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung erhoben.

Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagengebührensatzung)

17.04.2009 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die besondere Benutzung (Sondernutzung) der Grünanlagen im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung.

Friedhofsgebührensatzung – FriedhGebSEF –

01.04.2020 11:45

Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1