Satzung: 01.01.2019 00:00
aktualisiert: 20.12.2024 11:14
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht, Umwelt, Abfall, Stadtwerke Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung und für die Nutzung der dafür erforderlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren auf Grund der Abfallgebührensatzung.
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Satzung: 16.05.2009 00:00
aktualisiert: 20.12.2024 11:13
Kategorie: Stadtrecht, Umwelt
Grünanlagen sind die von der Landeshauptstadt Erfurt im Stadtgebiet angelegten und unterhaltenen Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Spielanlagen, Bolzplätze, Rollsportanlagen, Straßenbegleitgrün, Brunnenanlagen). Die Grünanlagen dienen als Ruhezonen der Erholung und Entspannung und zum Teil (z.B. Kinderspielplätze und Bolzplätze) der aktiven Freizeitgestaltung. Jedermann hat das Recht, die Grünanlagen unentgeltlich nach Maßgabe der Grünanlagensatzung zu benutzen. Für Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung erhoben.
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Satzung: 17.04.2009 00:00
aktualisiert: 20.12.2024 11:13
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Umwelt
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die besondere Benutzung (Sondernutzung) der Grünanlagen im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung.
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Satzung: 01.04.2020 11:45
aktualisiert: 13.12.2024 08:52
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Grundlagen, Umwelt
Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
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Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 06.08.2024 15:52
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Sicherheit und Ordnung, Ordnungsbehördliche Regelungen, Abfall, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.
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Satzung: 31.07.2015 00:00
aktualisiert: 31.01.2024 10:19
Kategorie: Grundlagen, Abwasser, Entwässerungsbetrieb
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
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Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 30.01.2024 15:08
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Umwelt, Verkehr
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
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Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 08.01.2024 09:36
Kategorie: Bürger, Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Grundlagen, Umwelt, Verwaltung, Verkehr, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.
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Satzung: 30.10.2015 00:00
aktualisiert: 04.01.2024 13:52
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Abwasser, Entwässerungsbetrieb
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
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Satzung: 19.02.1999 00:00
aktualisiert: 10.10.2017 14:54
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
Diese Satzung dient dem öffentlichen Anliegen, Bäume im besiedelten Bereich als ökologisch wertvolle Teile von Natur und Landschaft in besonderem Maße zu schützen und zu pflegen.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.