Satzung: 17.05.1999 00:00
aktualisiert: 11.05.2021 10:51
Kategorie: Schulen, Familie, Jugend, Kinder, Ausschüsse, Grundlagen
Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.
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Satzung: 26.02.2021 00:00
Kategorie: Ehrenamt, Feuerwehr, Stadtrecht
Die Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt dient der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Wahrnehmung der Funktion des Ehrenamtes.
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Satzung: 19.03.2004 00:00
aktualisiert: 23.02.2021 11:42
Kategorie: Bau, Gebühren und Entgelte, Sicherheit und Ordnung, Stadtrecht, Verkehr
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung (ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung) und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Einrichtungen) und als Gegenleistung für die den Beitragspflichtigen der erschlossenen Grundstücke erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag nach Maßgabe dieser Satzung.
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Satzung: 22.08.2020 00:00
aktualisiert: 05.01.2021 14:25
Kategorie: Politik, Jugend, Kinder, Stadtrecht
Mit Hilfe der Satzung soll es möglich sein, Schülerinnen und Schüler der Schulen der Landeshauptstadt Erfurt sowie deren Personensorgeberechtigte zu befragen. Mit den Befragungen soll ein wirklichkeitsgetreues Bild über die Bildungslandschaft und schulische Situation gewonnen werden. Die Ergebnisse hieraus sollen in die entsprechenden Planungen mit einfließen.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.