Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Ehrenamtsbeirat gebildet. Die Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Beirates.
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Ehrenamtsbeirat gebildet. Die Satzung des Ehrenamtsbeirates der Landeshauptstadt Erfurt regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Beirates.
Die Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt dient der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Wahrnehmung der Funktion des Ehrenamtes.
Die Stadt Erfurt bildet einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Der Beirat ist eine selbstständige und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Erfurt, welche bestimmte Aufgaben wahrnimmt, die in dieser Satzung festgeschrieben wurden. Auch die grundsätzlichen Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind hier festgeschrieben.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen in der Altstadt von Erfurt. Die vorliegende Satzung regelt die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen, Warenautomaten, Markisen mit Werbeaufdrucken und Werbefahnen für die historisch, kulturell und architektonisch besonders wertvolle Altstadt der Stadt Erfurt als denkmalgeschützte bauliche Gesamtanlage.
Mit dieser Satzung wird die Satzung über die Widmung der Verwaltungsliegenschaften der Landeshauptstadt Erfurt (Beschluss 127/07) aufgehoben.
Die Satzung regelt die Benutzung der im Eigentum oder der Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt Erfurt befindlichen Sportanlagen. Sportanlagen sind Sportplätze, Sporthallen und Sondersportanlagen, die Übungs- und Wettkampfmöglichkeiten für Spezialsportarten bieten, wie z. B. für Eis-, Reit- oder Bahnradsport.
Nach Maßgabe der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt Erfurt wird eine Entschädigung zur Abgeltung der mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbunden notwendigen baren Auslagen und sonstigen persönlichen Aufwendungen gewährt.
Die Stadt Erfurt führt Befragungen von Bürgern, die Leistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen, durch. Grundlage hierfür bildet diese Satzung.
Die Satzung regelt die Durchführung von Wohnungs- und Haushaltserhebungen in der Landeshauptstadt Erfurt auf der Basis von Stichproben.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.