Satzungen

Übersicht

Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung in Erfurt (EH 011)

02.03.1994 00:00

Die Satzung erläutert die Geltungsbereiche, Gründe und Genehmigungstatbestände, Zuständigkeit, Verfahren und Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten sowie das Inkrafttreten der Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung. Diese wird durch die Straßenzüge zwischen der Martin-Andersen-Nexö-Straße, Rankestraße, Grimmstraße und Heinrich-Heine-Straße räumlich begrenzt.

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Stotternheim" (STO360) der Gemeinde Stotternheim/ Kreis Erfurt gemäß § 142 Absatz 1 und 3 BauGB (Vollverfahren)

07.01.1994 00:00

Im Gebiet "Ortskern Stotternheim" (STO360) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Klarstellungssatzung im Ortsteil Rhoda (KLS 004)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Rhoda (Klarstellungssatzung im Ortsteil Rhoda (KLS 004)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Klarstellungssatzung Möbisburg (KLS 003)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil KLS 003 - Möbisburg - (Klarstellungssatzung im Ortsteil Möbisburg (KLS 003)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Klarstellungssatzung für das Gebiet des Ortsteils Bischleben-Stedten (KLS 002)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Bischleben-Stedten (Klarstellungssatzung im Ortsteil Bischleben-Stedten (KLS 002)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Klarstellungssatzung für das Gebiet des Ortsteils Hochheim (KLS 001)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Hochheim (Klarstellungssatzung Hochheim (KLS 001)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

24.03.1993 10:59

Ist die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie Abstellplätzen von Fahrrädern auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann die untere Bauaufsichtsbehörde mit Einverständnis der Landeshauptstadt Erfurt gestatten, dass der Bauherr sich gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt verpflichtet, einen Geldbetrag zu bezahlen. Das Verfahren über die Ablösung von der Stellplatzverpflichtung wird in der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen geregelt.

Ortsgestaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt

23.11.1992 00:00

Die Ortsgestaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt bezweckt, die Altstadt von Erfurt als größtem Flächendenkmal Mitteldeutschlands nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu erhalten, sie den Ansprüchen ihrer Bürger zu reaktivieren und die Eigenart des Stadtbildes zu bewahren.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht (VR 013) nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Weimarische Straße", Teilgebiet 2 (EFS 034)

04.08.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Weimarische Straße (EFS 034)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.


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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1