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Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Anbringung und Gestaltung von Hausnummern (Hausnummernverordnung) der Landeshauptstadt Erfurt

01.04.2015 13:20

Die Hausnummernverordnung dient der einheitlichen Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Baumaßnahme Hauptsammler 1 Erfurt, 11. BA, 3. TO-Ortslage Bindersleben- “Große Schenkgasse”, TBA-Objekt-Nr.: 66-0197-90 (3)

20.10.2000 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag. Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Dies erfolgte mit vorliegender Regelung.

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Baumaßnahme Komplexobjekt Regierungsstraße TbA-Objekt-Nr. 66-0109

29.10.1999 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag. Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Dies erfolgte mit vorliegender Regelung.

Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Baumaßnahme Hauptsammler 20 Erfurt, 7. BA, ON Möbisburg, TO Straßenbau Hauptstraße Obj.-Nr.-TbA: 66-0196-94

07.05.1999 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag. Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Dies erfolgte mit vorliegender Regelung.

Taxenordnung für die Stadt Erfurt

29.11.1994 00:00

Die Taxenordnung regelt den Betrieb mit Taxen in der Landeshauptstadt Erfurt. Sie wird im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen.


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