Archiv Bauaufsicht

Kontakt

Frau Häßler /Herr Schlieter
Sachbearbeiter
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Warsbergstraße 3
99092 Erfurt

Aufgaben

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von abgeschlossenen Bauvorhaben werden im Archiv der Bauaufsicht aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.

Das Bauamt, Abteilung Bauaufsicht, verfügt über einen großen Bestand an Bau- und Statikakten, der teilweise bis in das 19. Jahrhundert zurückreicht. Aufgrund von Struktur- und Zuständigkeitsänderungen in den vergangenen Jahrzehnten und der Tatsache, dass bestimmte Bauvorhaben genehmigungs- beziehungswiese anzeigefrei durchgeführt werden durften, kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Bauakten vorliegen oder die Akteninhalte vollständig sind. Zudem verfügt das Archiv Bauaufsicht Erfurt über einen umfangreichen Bestand an historischen Bauakten, Plänen, Zeichnungen sowie Statikunterlagen des VEB Wohnungsbaukombinates (WBK) Erfurt für das Stadtgebiet Erfurt.

Für die Nutzung des Bauaktenarchives ist ein Antrag zu stellen. Die Archivunterlagen liegen überwiegend nicht digital vor. Sofern keine digitalen Unterlagen vorliegen, muss die Einsicht in die Akten im Benutzerraum des Bauaktenarchiv durch den Antragsteller selbst unter Beaufsichtigung erfolgen. Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides. Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen (Vollmacht).

An alle Nutzer des Bauaktenarchivs

ab dem 02.01.2024 ist es aus personellen und organisatorischen Gründen nicht mehr möglich, Kopien aus Bauakten in digitaler Form bereitzustellen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Akteneinsicht zu den Sprechzeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung. Die Anfertigung einzelner Papierkopien sowie das eigenhändige Ablichten einzelner Akteninhalte mittels Foto oder Scan ist möglich. Dies ist entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - VerwKostSEF - gebührenpflichtig.



Sprech- und Öffnungszeiten

Dienstag09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag09:00 - 12:00 Uhr

Einsichtnahme in Archivakten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Verkehrsmittel

Stadtbahn Linie 2, 4 Haltestelle Gothaer Platz