Allgemeinverfügung: Bekämpfung der Geflügelpest
Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz.
Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die sich nicht auf einen Einzelfall beziehen. Stattdessen richten sie sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten beziehungsweise bestimmbaren Personenkreis oder betreffen die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit.
Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz.
Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet sowie Maßregeln wegen Verdachts der Geflügelpest bei einem in der Gemarkung Mittelhausen, Ferdinand-Jühlke-Straße aufgefundenen Wildvogel