Vergabe Dienstleistungskonzession – 47. Krämerbrückenfest auf dem Domplatz

10.04.2024 08:00 – 14.05.2024 12:00

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb einer Dienstleistungskonzession für

- Los 1
a) die Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails an alle Imbiss- und Getränkestände, außer an Stände, die ihre Produkte selbst produzieren, z. B. Winzerstände, und
b) die Ausschankrechte für 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen auf dem Domplatz und

- Los 2
die Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails in der Erfurter Innenstadt, u. a. Fischmarkt, Benediktsplatz, Rathausparkplatz, Rathausbrücke, Wenigemarkt, im Bereich des Erlebnisses Mittelalter hinter der Krämerbrücke sowie im Brühler Garten an alle Imbiss- und Getränkestände, z.B. auch Cocktailstände, außer an Stände, die ihre Produkte selbst produzieren, z. B. Winzerstände

im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung „47. Krämerbrückenfest“ im Wirtschaftsjahr 2024

Konz.-Nr. 01/24-41 - keine Ausschreibung nach VOL/A bzw. UVgO (VOL/A Vergabe- und Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A, UVgO - Unterschwellenverordnung)

1. Öffentlicher Auftraggeber

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung
Kulturdirektion, Abteilung Märkte und Stadtfeste
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt

2. Verfahrensart

Vergeben wird durch die Stadtverwaltung Erfurt als Konzessionsgeber jeweils eine Dienstleistungskonzession für die Lose 1 und 2.

Das bedeutet, der Konzessionsnehmer handelt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Eine Vergütung wird dem Konzessionsnehmer von dem Konzessionsgeber nicht gezahlt und der Konzessionsgeber erstattet dem Konzessionsnehmer keinerlei Kosten.

Der Schwellenwert für eine europaweite Vergabe ist nicht erreicht. Ein europaweites Interesse an der Konzessionsvergabe besteht nicht.

Das Thüringer Landesvergabegesetz ist auf die Vergabe der Dienstleistungskonzession nicht anwendbar.

Ebenso finden die VOL/A, Abschnitt 1, und die UVgO keine Anwendung.

Eine losweise Vergabe ist vorgesehen und dabei ist die Abgabe eines Angebotes für ein Los bzw. für die zwei Lose möglich.

3. Gegenstand der Dienstleistungskonzession

Los 1

Dienstleistungskonzession für:

  1. die Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails an alle Imbiss- und Getränkestände, außer an Stände, die ihre Produkte selbst produzieren, z. B. Winzerstände, und
  2. für die Ausschankrechte für 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen zum 47. Krämerbrückenfest 2024 auf dem Domplatz.

 

Los 2

Dienstleistungskonzession zur Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails in der Erfurter Innenstadt, u. a. Fischmarkt, Benediktsplatz, Rathausparkplatz, Rathausbrücke, Wenigemarkt sowie im Bereich des Erlebnisses Mittelalter hinter der Krämerbrücke und auf der Festwiese Petersberg an alle Imbiss- und Getränkestände, außer an Stände, die ihre Produkte selbst produzieren, z. B. Winzerstände, zum 47. Krämerbrückenfest im Wirtschaftsjahr 2024.

 

3.1 Dienstleistungskonzession für a) die Lieferung und den Ausschank von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails und b) für die Ausschankrechte für 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen zum 47. Krämerbrückenfest 2024 auf dem Domplatz [Los 1]

Die Stadtverwaltung Erfurt als Konzessionsgeber vergibt an einen Konzessionsnehmer das Exklusivrecht, die Erlaubnis für

a) die Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails an alle Imbiss- und Getränkestände, außer an Stände, die ihre Produkte selbst produzieren, z. B. Winzerstände, und

b) die Ausschankrechte für 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen zum 47. Krämerbrückenfest vom 14. bis 16. Juni 2024 auf dem Domplatz.

Als Mindestangebot in Bezug auf die durch den Konzessionsnehmer an den Konzessionsgeber zu zahlende Abgabe für die Konzession werden im Wirtschaftsjahr 2023 5.000,00 Euro netto zuzüglich 19 % MwSt. von 950,00 Euro = 5.950,00 Euro brutto gefordert.

Gesucht wird ein Unternehmen, das auf eigene Kosten und eigenes Risiko Folgendes realisiert:

3.1.1 Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails sowie für die Ausschankrechte für die 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen innerhalb des festgesetzten Veranstaltungsbereiches Domplatz während der Durchführung des 47. Krämerbrückenfestes im Wirtschaftsjahr 2024.

3.1.2 Der Konzessionsnehmer teilt bis spätestens zum 29. Mai 2024 die Namen der durch ihn vertraglich gebundenen Firmen/Gastonomen für die 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen in geeigneter Form mit.

3.1.3 Für die Lieferung der nachfolgend aufgeführten Biere und Biermischgetränke sowie alkoholfreien Erfrischungsgetränke auf Gersten- und/oder Malzbasis, insbesondere auch Fassbrausen, erfolgt durch den Konzessionsgeber die Vergabe der Markenrechte im Rahmen einer/s eigenständigen Konzession/Vertrages:

  • Köstritzer Edel Pils - Fassware
  • Köstritzer Kellerbier - Fassware
  • Köstritzer Schwarzbier
  • Köstritzer Kirsche
  • Köstritzer Radler Limette
  • bibop
  • Bitburger 0,0
  • Benediktiner Weissbier
  • Benediktiner Weissbier alkoholfrei

In dem Segment "Biere und Biermischgetränke sowie alkoholfreie Erfrischungsgetränke auf Gersten- und/oder Malzbasis, insbesondere auch Fassbrausen" sind ausschließlich die o. g. Produkte zulässig.

3.1.4 Des Weiteren ist die Organisation der entsprechenden logistischen Voraussetzungen für die Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails sowie die Bereitstellung des erforderlichen Ausschankequipments, auch unter Berücksichtigung der Festlegungen im Punkt 3.1.3, für die durch den Konzessionsnehmer vertraglich gebundenen und an der Veranstaltung teilnehmenden Betreiber/Gastronomen der 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen, erforderlich.

3.1.5 Die entsprechenden Ausschankstellen/Markenausschankwagen mit dem/r notwendigen Ausschankequipment/Ausschanktechnik sowie benötigtes Servicematerial werden durch den Konzessionsnehmer der Markenrechte kostenfrei und explizit nur im Zusammenhang mit dem Los 1 und auch nur in Form von Bierausschankwagen und Technik zur Verfügung gestellt.

3.1.6 Art und Umfang des Mobiliars bzw. Materials wird durch den Inhaber der Markenrechte gesondert mit dem Konzessionsnehmer für das Los 1 und bei Notwendigkeit mit dessen Nutzern abgestimmt.

Speziell die Art, Größe und Form der aufzustellenden 5 bzw. maximal 6 Ausschankwagen hat sich, auch in Abstimmung mit dem Konzessionsnehmer der Markenrechte, optisch in das vorhandene Umfeld einzufügen. Daher ist festgelegt, dass die entsprechenden Ausschankwagen eine maximale Größe von jeweils 100 m² nicht überschreiten dürfen.

Darüber hinaus ist weiterführendes Equipment zur Gestaltung des Veranstaltungsgeländes, z. B. Schirme und pro Ausschankwagen mindestens 10 Biertischgarnituren, bereitzustellen.

Auch diesbezüglich muss eine Abstimmung mit dem Konzessionsnehmer der Markenrechte erfolgen.

Eine Haftung, dass alle vorgesehenen Ausschankstandorte tatsächlich zur Verfügung stehen, wird von der Stadtverwaltung Erfurt nicht übernommen.

Innerhalb des Veranstaltungsbereiches Domplatz werden vom Konzessionsgeber
5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen für den Ausschank von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken - keine Cocktails - zur Verfügung gestellt, die durch den Konzessionsnehmer entsprechend zu belegen sind.

3.1.7 Die Nutzung der Flächen wird durch einen gesonderten Vertrag über das Vermieten stadteigener Flächen zur gewerblichen Nutzung, siehe auch Punkt 13, geregelt. Die Vermarktung der 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen auf dem Domplatz im Rahmen des 47. Krämerbrückenfestes im Wirtschaftsjahr 2024 ist mit dem Konzessionsgeber abzustimmen, siehe hierzu auch Punkt 3.1.2. Die vertragliche Bindung hat erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Konzessionsgeber zu erfolgen.

3.1.8 Belieferung der weiteren Imbiss-, Getränke- und Cocktailstände mit Bier, Spirituosen,  alkoholfreien Getränken und Cocktails, außer Stände, die ihre Produkte selbst produzieren, z. B. Winzerstände.

Zum gegenwärtigen Planungsstand kann davon ausgegangen werden, dass ca. 25 Imbiss-, Getränke- und Cocktailstände durch den Konzessionsgeber zugelassen werden.

Die Vermarktung und vertragliche Bindung der Imbiss-, Getränke- und Cocktailstände erfolgt hierfür ausschließlich durch den Konzessionsgeber.

Die entsprechend durch den Konzessionsgeber zugelassenen und vertraglich gebundenen Firmen werden dem Konzessionsnehmer im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung mitgeteilt.

3.1.9. Dem zukünftigen Konzessionsnehmer werden folgende Verpflichtungen auferlegt:

3.1.9.1 Seine Mitarbeiter/innen nach den geltenden Tarifverträgen oder, soweit diese fehlen, nach dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. entsprechend den für Leiharbeiter/innen vorgesehenen Vorschriften zu bezahlen und diese Verpflichtung auch seinen Unterauftragnehmern aufzuerlegen.

3.1.9.2 Eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 4.000.000,00 Euro und für sonstige Schäden in Höhe von 2.500.000,00 Euro, insgesamt 6,5 Millionen Euro, abzuschließen.

Die Versicherungssumme für Personenschäden muss pro Versicherungsjahr wenigstens 1-fach in voller Höhe zur Verfügung stehen und die Versicherungssumme für sonstige Schäden muss außerdem zusätzlich pro Versicherungsjahr 1-fach in voller Höhe zur Verfügung stehen.

3.1.9.3 Er muss grundsätzlich sämtliche Leistungen selbst bzw. mit seiner eigenen Firma erbringen.

3.1.9.4  Der Konzessionsnehmer, seine Mitarbeiter/innen sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

3.1.10 Arbeitsgemeinschaften und der Einsatz von Unterauftragnehmern sind nur mit Zustimmung des Konzessionsgebers möglich und sind dem Konzessionsgeber schriftlich zu benennen.

3.1.11 Die Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.

3.1.12 Die notwendigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen, sofern die Zuständigkeit nicht beim Konzessionsgeber (Veranstalter) liegt, sind vom zukünftigen Konzessionsnehmer gesondert einzuholen, und er hat alle Gebühren und Auslagen diesbezüglich zu tragen.

3.1.13 Des Weiteren besteht die Option zwischen dem Konzessionsgeber und dem Konzessionsnehmer, die Präsentationsmöglichkeiten des Konzessionsnehmers auf der Veranstaltungsfläche, z. B. durch Banner- und Fahnenwerbung, bzw. in den unterschiedlichen Printmedien, z. B. Flyer, zu prüfen und gegebenenfalls im gegenseitigen Einvernehmen einen separaten Sponsoringvertrag abzuschließen. In diesem verpflichtet sich der Konzessionsnehmer zur Zahlung eines festgelegten Geldbetrages für die erbrachte Leistung bzw. das Recht zur Präsentation durch den Konzessionsgeber.

3.1.14 Die Organisation des Mehrweggeschirrsystems, speziell für die entsprechenden Becher, Gläser für Getränke, erfolgt in eigener Zuständigkeit durch den Konzessionsgeber, indem damit ein entsprechendes Unternehmen beauftragt wird.

3.1.15 Die Verwendung des einheitlichen Mehrweggeschirrsystems, speziell für die entsprechenden Becher, Gläser für Getränke, muss durch den Konzessionsnehmer auch in die Verträge mit den Firmen/Gastonomen für die 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen aufgenommen werden und ist bindend sowie muss dieses explizit realisiert werden.

 

3.2 Dienstleistungskonzession zur Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails in der Erfurter Innenstadt, u. a. Fischmarkt, Benediktsplatz, Rathausparkplatz, Rathausbrücke, Wenigemarkt im Bereich des Erlebnisses Mittelalter hinter der Krämerbrücke sowie im Brühler Garten [Los 2]

Die Stadtverwaltung Erfurt als Konzessionsgeber vergibt an einen Konzessionsnehmer das Exklusivrecht, die Erlaubnis zur Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken an alle Imbiss- und Getränkestände, z.B. auch Cocktailstände, außer an Stände, die ihre Produkte selbst produzieren, z. B. Winzerstände, zum 47. Krämerbrückenfest im Wirtschaftsjahr 2024, welches vom 14. bis 16. Juni 2024 in der Erfurter Innenstadt, u. a. Fischmarkt, Benediktsplatz, Rathausparkplatz, Rathausbrücke, Wenigemarkt, im Bereich des Erlebnisses Mittelalter hinter der Krämerbrücke sowie im Brühler Garten.

Als Mindestangebot in Bezug auf die durch den Konzessionsnehmer an den Konzessionsgeber zu zahlende Abgabe für die Konzession werden im Wirtschaftsjahr 2023 3.500,00 Euro netto zuzüglich 19 % MwSt. von 665,00 EUR = 4.165,00 Euro brutto gefordert.

Gesucht wird ein Unternehmen, das auf eigene Kosten und eigenes Risiko Folgendes realisiert:

3.2.1 Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails für bis zu maximal 11 Ausschankstellen, z. B. Ausschankwagen/Ausschankstellen oder Ausschanktheken bzw. Schirmbars, innerhalb des festgesetzten Veranstaltungsbereiches der Innenstadt, u. a. mit den Veranstaltungsorten Fischmarkt, Benediktsplatz, Rathausparkplatz, Rathausbrücke, Wenigemarkt, im Bereich des Erlebnisses Mittelalter hinter der Krämerbrücke sowie im Brühler Garten zum 47. Krämerbrückenfest im Wirtschaftsjahr 2024 (siehe untenstehende Übersicht der Veranstaltungsorte).

Folgende Standorte sind festgelegt:

  1. Standorte für die Ausschankstellen

    Anzahl der Ausschankstellen

    Fischmarkt

    1 Ausschankwagen/Ausschankstelle

    Benediktsplatz

    1 Ausschankwagen/Ausschankstelle

    Rathausparkplatz

    2 Ausschankwagen/Ausschankstellen

    Rathausbrücke

    1 Ausschankwagen/Ausschankstelle

    Wenigemarkt

    mindestens 2 Ausschankwagen/

    Ausschankstellen

    im Bereich Erlebnis Mittelalter hinter der Krämerbrücke

    mindestens 3 Ausschankwagen/

    Ausschankstellen, u. a. Tavernen

    Brühler Garten

    mindestens 1 Ausschankwagen/
    Ausschankstellen

     

3.2.2 Die entsprechenden Firmen, die dafür im Rahmen des Auswahlverfahrens (siehe gesonderte Ausschreibung) den Zuschlag erhalten haben, werden dem Konzessionsnehmer in der 23. Kalenderwoche mitgeteilt.

3.2.3 Bei einigen Standorten liegen besondere örtliche Gegebenheiten und Anforderungen vor.

3.2.4 Des Weiteren ist die Organisation der entsprechenden logistischen Voraussetzungen für die Lieferung von Bier, Spirituosen, alkoholfreien Getränken und Cocktails sowie die Bereitstellung der/s erforderlichen Ausschankstellen/Ausschankequipments, z. B. Ausschankwagen oder Ausschanktheken bzw. Schirmbars, entsprechend der Zulassung der Bewerber durch den Konzessionsgeber für die an der Veranstaltung teilnehmenden Gastronomen erforderlich. Speziell die Art, Größe und Form der bis zu maximal 12 aufzustellenden Ausschankstellen hat sich optisch in das vorhandene kleinteilige Wohnumfeld einzufügen. Daher ist festgelegt, dass die entsprechenden Ausschankstellen eine maximale Größe von jeweils 30 m² nicht überschreiten dürfen.

3.2.5 Darüber hinaus ist weiterführendes Equipment zur Gestaltung des Veranstaltungsgeländes, wie z. B. Schirme, bereitzustellen.

3.2.6 Pro Ausschankwagen/Ausschankstelle, insbesondere auf dem Rathausparkplatz und Festwiese Petersberg, sind mindestens 10 Biertischgarnituren bereitzustellen

3.2.7 Eine Haftung, dass alle vorgesehenen o. g. Standorte tatsächlich zur Verfügung stehen, wird von der Stadtverwaltung Erfurt nicht übernommen.

3.2.8 Dem zukünftigen Konzessionsnehmer werden folgende Verpflichtungen auferlegt:

3.2.8.1 Seine Mitarbeiter/innen nach den geltenden Tarifverträgen oder, soweit diese fehlen, nach dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. entsprechend den für Leiharbeiter/innen vorgesehenen Vorschriften zu bezahlen und diese Verpflichtung auch seinen Unterauftragnehmern aufzuerlegen.

3.2.8.3 Eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 4.000.000,00 Euro und für sonstige Schäden in Höhe von 2.500.000,00 Euro, insgesamt 6,5 Millionen Euro, abzuschließen. Die Versicherungssumme für Personenschäden muss pro Versicherungsjahr wenigstens 1-fach in voller Höhe zur Verfügung stehen und die Versicherungssumme für sonstige Schäden muss außerdem zusätzlich pro Versicherungsjahr 1-fach in voller Höhe zur Verfügung stehen.

3.2.8.3 Der zukünftige Konzessionsnehmer muss grundsätzlich sämtliche Leistungen selbst bzw. mit seiner eigenen Firma erbringen.

3.2.8.4 Der Konzessionsnehmer, seine Mitarbeiter/innen sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

3.2.9 Arbeitsgemeinschaften und der Einsatz von Unterauftragnehmern sind nur mit Zustimmung des Konzessionsgebers möglich und sind dem Konzessionsgeber schriftlich zu benennen.

3.2.10 Die Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.

3.2.11 Die notwendigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen, sofern die Zuständigkeit nicht beim Konzessionsgeber (Veranstalter) liegt, sind vom zukünftigen Konzessionsnehmer gesondert einzuholen, und er hat alle Gebühren und Auslagen diesbezüglich zu tragen.

3.2.12 Die Organisation des Mehrweggeschirrsystems, speziell für die entsprechenden Becher, Gläser für Getränke, erfolgt in eigener Zuständigkeit durch den Konzessionsgeber, in dem damit ein entsprechendes Unternehmen beauftragt wird.

3.2.13 Des Weiteren besteht die Option zwischen dem Konzessionsgeber und dem Konzessionsnehmer, die Präsentationsmöglichkeiten des Konzessionsnehmers auf der Veranstaltungsfläche, z. B. durch Banner- und Fahnenwerbung, bzw. in den unterschiedlichen Printmedien, z. B. Flyer, zu prüfen und gegebenenfalls im gegenseitigen Einvernehmen einen separaten Sponsoringvertrag abzuschließen. In diesem verpflichtet sich der Konzessionsnehmer zur Zahlung eines festgelegten Geldbetrages für die erbrachte Leistung bzw. das Recht zur Präsentation durch den Konzessionsgeber.

4. Laufzeit der Dienstleistungskonzession

Die Erbringung der Leistung im Rahmen der Dienstleistungskonzession für das 47. Krämerbrückenfest im Wirtschaftsjahr 2024, einschließlich des Auf- bzw. Abbaus, beginnt am Donnerstag, 13.06.2024, 08:00 Uhr, und endet am Montag, den 17.06.2024 um 12:00 Uhr.

Veranstaltungszeitraum: 14.06.2024 - 16.06.2024

Folgende Veranstaltungs- und Ausschankzeiten bzw. Zeiten für das jeweilige Musikende sind aktuell festgelegt:

 

Veranstaltungszeiten (2)

Ausschankzeiten

Zeiten für das Musikende

Freitag, 14.06.2023

16:00 Uhr - 00:00 Uhr

16:00 Uhr - 23:30 Uhr

23:00 Uhr

Samstag, 15.06.2023

11:00 Uhr - 01:00 Uhr

11:00 Uhr - 00:30 Uhr

24:00 Uhr

Sonntag, 16.06.2023

11:00 Uhr -19:00 Uhr

11:00 Uhr - 18:30 Uhr

18:00 Uhr

(2) Unter der Voraussetzung, dass diese Zeiten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bestätigt werden

5. Mit dem Angebot einzureichende Nachweise/Angaben (Eignungskriterien)

Der Bewerber muss nachweislich für die ordnungsgemäße Erfüllung der ausgeschriebenen Dienstleistungskonzession qualifiziert sein.

Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit hat der Bewerber nachfolgende Nachweise und Angaben mit seinem Angebot vorzulegen:

5.1 Eigenerklärung des Bewerbers zu § 150 a Gewerbeordnung (GewO),

5.2 Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde - Belegart 0 (nicht älter als 3 Monate),

5.3 Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate, bei eintragungspflichtigen Unternehmen,

5.4 Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (Ausstellungsdatum 2023) - nur im Original gültig,

5.5 Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung in der vertraglich geforderten Höhe (siehe Punkt 3.1.9.2 bzw. 3.2.8.2) oder die Zusicherung eines Versicherers, dass bei Erhalt der Dienstleistungskonzession eine solche Haftpflichtversicherung gewährt wird.

5.6 Im Zusammenhang mit den Angaben im Rahmen der Bewerbung für das Los1 die Angaben zur Anzahl der zu platzierenden Ausschankwagen. Fünf bzw. maximal sechs Ausschankwagen sind dabei möglich.

Die einzureichenden Eignungsnachweise unterliegen nicht der Bewertung. Ihre Nicht- bzw. unvollständige Vorlage oder widersprüchliche Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren zur Suche eines Konzessionsnehmers.

Es werden nur die Angebote derjenigen Unternehmen gewertet, die alle Eignungsnachweise vollständig erbracht haben.

Sofern der potenzielle Bewerber beabsichtigt, sich für die Lose 1 und 2 zu bewerben, müssen die unter Punkten 5.1 bis 5.6 geforderten Nachweise/Angaben nur einmal eingereicht werden. 

6. Weitere mit dem Angebot einzureichende Nachweise/Angaben/Unterlagen

Der Bewerber muss nachweislich für die ausgeschriebene Leistung qualifiziert sein.

Dazu hat er zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachfolgende Nachweise und Angaben mit seinem Angebot vorzulegen:

6.1 Durch den Bieter/die Bieterin ist ein in EUR ausgewiesenes, verbindliches Nettoangebot einer gewinnunabhängigen Konzessionsabgabe mindestens in Höhe wie folgt zu unterbreiten:

6.1.1 Nettoangebot einer gewinnunabhängigen Konzessionsabgabe für das Los 1, Pkt. a) von mindestens: 5.000.00 Euro netto zuzüglich 19 % MwSt. von 950,00 Euro = 5.950,00 Euro brutto.

6.1.2 Nettoangebot einer gewinnunabhängigen Konzessionsabgabe für das Los 2 von mindestens: 3.500,00 Euro netto zuzüglich 19 % MwSt. von 665,00 EUR = 4.165,00 Euro brutto.

6.2 Nachweis von Referenzen, bei juristischen Personen des Vertretungsberechtigten, (tabellarisch) über die Durchführung von Gastronomiegroßveranstaltungen in gleicher Art und Größenordnung (z. B. nach Anzahl der Veranstaltungstage, Location - Innenstadt, mit wenigstens 5.000 Besuchern), Eigenerklärungen zu den geforderten Referenzen sind grundsätzlich ausreichend.

6.3 Die jeweiligen Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

6.4 Auch hier gilt für die Punkte 6. 2 und 6.3: Sofern der potenzielle Bewerber beabsichtigt, sich für die Lose 1 und 2 zu bewerben, ist es ausreichend, wenn die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen nur einmal eingereicht werden. 

6.5 Selbsterklärung über die Verwendung von Mehrweggeschirr, im Kontext zum Punkt 3.1.15 für das Los 1.

6.6 Organisationskonzept (Planung, Organisation und Umsetzung des verbindlichen Ablaufkonzeptes des Auf- und Abbaus und Händlermanagementkonzept, u. a. Ansprechpartner vor Ort).

6.7 Organisation der personellen Absicherung, u. a. zur Be- und Nachlieferung während der Veranstaltung.

7. Weitere mit dem Angebot einzureichende Nachweise/Angaben/Unterlagen, die explizit nur mit einer Bewerbung für das Los 2 erforderlich sind

Angaben zu den unterschiedlichen angebotenen Sorten Bier (Sortimentsvielfalt, u. a. nationale und internationale Biere, die angeboten werden sollen) und Angabe, an wie vielen Ausschankstätten die unterschiedlichen Biersorten angeboten werden sollen.

8. Fragen

Fragen zu den Unterlagen für die Abgabe eines Angebotes auf die Dienstleistungskonzession sind schriftlich an den Konzessionsgeber zu richten. Diese Auskünfte sind rechtzeitig zu beantragen.

9. Frist und Form für die Einreichung der Angebote für die Dienstleistungskonzession

Angebote einschließlich aller geforderten Unterlagen sind rechtsverbindlich unterschrieben schriftlich in einem verschlossenen Umschlag und unter Verwendung des beigefügten Kennzettels bis zum 14. Mai 2024 um 12:00 Uhr (Bewerbungsschluss) an die folgende Adresse (Behörde) einzusenden bzw. dort abzugeben.

Stadtverwaltung Erfurt
Kulturdirektion, Abteilung Märkte und Stadtfeste
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt

Der Umschlag ist außen zwingend mit Ihrem Firmennamen zu versehen.

Bereits eingereichte Bewerbungen, die o. g. Angaben nicht enthalten, müssen bis zum o. g. Zeitpunkt ergänzt werden.

Wahrung der Bewerbungsfrist ist das Datum des Posteinganges bei der Stadtverwaltung Erfurt.

Später eingehende Angebote finden keine Berücksichtigung bei der Vergabe.

10. Die wesentlichen Vergabekriterien (Qualitätskriterien) sind im Rahmen der Vergabe für die Leistungen des Loses 1 wie folgt festgelegt:

Die Bewertung des Angebotes des Bewerbers erfolgt nach folgenden Qualitätskriterien:

10.1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (maximal 30 Punkte)

10.1.1 Referenzen

10.1.2 Jahresabschluss der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

10.1.3 Bescheinigung in Steuersachen

10.2 Finanzierungskonzept (maximal 45 Punkte)

Höhe der Konzessionsabgabe (dieses Kriterium ist vorrangig bei gleichzeitiger Erfüllung aller anderen Kriterien)

10.3 Angaben zum Ablauf- und Händlermanagementkonzept (maximal 15 Punkte)

10.3.1 Stimmigkeit des Ablaufkonzeptes, insbesondere des Auf- und Abbaukonzeptes

10.3.2. Organisation des Händlermanagementkonzeptes, u. a. Ansprechpartner vor Ort

10.3.3 Organisation der personellen Absicherung, u. a. zur Be- und Nachlieferung während der Veranstaltung

10.4 Gilt nur für das Los 2 - Quantität und Qualität der auszuführenden Leistung (maximal 10 Punkte)

Gewährleistung des vielfältigen Angebotes unterschiedlicher Getränke (Sortimentsvielfalt, z. B. durch nationale und internationale Biere)

11. Mitteilung über Dienstleistungskonzessionserteilung

Der Bewerber, dem eine Konzession für die Leistungen des Loses 1 bzw. 2 erteilt werden soll, wird voraussichtlich bis zum 23. Mai 2024 darüber informiert.

12. Rechtsmittelbelehrung

Rügen gegen das Verfahren zur Suche jeweils eines Konzessionsnehmers für das Los 1 bzw. 2 können schriftlich gegenüber dem Konzessionsgeber binnen 7 Tage geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit

  • Bekanntmachung der Rechtsverletzung, die aus der Bekanntmachung erkennbar ist,
  • und im Übrigen mit Kenntnis der Rechtsverletzung des Unternehmens, das ein Angebot abgegeben hat.

Der Kenntnis ist gleichgestellt, wenn die Unternehmen die Rechtsverletzung bei der gebotenen Sorgfalt hätten erkennen können.

Die Unternehmen haben mit der Rüge darzulegen, in welchen Punkten sie sich in ihren Rechten verletzt sehen.

Im Übrigen ist der Zivilrechtsweg eröffnet.

13. Dienstleistungskonzessionsvertrag

Die weiteren Bestimmungen und Regelungen zur jeweiligen Dienstleistungskonzession zu den Leistungen der Lose 1 und 2 werden in einem zwischen dem Konzessionsgeber und dem Konzessionsnehmer abzuschließenden jeweiligen Dienstleistungskonzessionsvertrag festgelegt.

14. Mietvertrag (gilt nur für die Leistungen des Loses 1, Pkt.b)

Nach Konzessionserteilung wird für die 5 bzw. maximal 6 Standplätze für die Ausschankwagen/Ausschankstellen ein Mietvertrag mit einer pauschalen Miete in Höhe von 16.500,00 Euro netto, entsprechend den bestätigten Standmieten, in Rechnung gestellt.

15. Allgemeine Hinweise

Der gegebenenfalls jeweilige Konzessionär handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe der Landeshauptstadt Erfurt. Der Konzessionär trägt das volle wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko.

Gegen etwaige Schadensersatzansprüche, die bei der Durchführung der Veranstaltung den Teilnehmern bzw. Dritten entstehen können, hat sich der Konzessionär für das Los 1 bzw. 2 ausreichend zu versichern.

Die Landeshauptstadt Erfurt ist von jeglicher Haftung freizustellen und übernimmt auch keine Haftung, dass die Veranstaltung tatsächlich und auf der o. g. Fläche sowie zu dem angegebenen Termin stattfindet.

Eine Kostenbeteiligung der Landeshauptstadt Erfurt wird ausgeschlossen.

Kosten, die dem Bewerber durch die Beteiligung an diesem Verfahren entstehen, werden durch die Landeshauptstadt Erfurt nicht erstattet.

Eine Haftung als Folge von Ausfall oder Verkürzung des Krämerbrückenfestes 2023 wird vom Konzessionsgeber nicht übernommen.

Mit der Beteiligung an diesem privatrechtlichen Interessenbekundungsverfahren besteht kein Anspruch auf die persönliche Einbeziehung in das Auswahlverfahren.

Durch die Kulturdirektion der Landeshauptstadt Erfurt erfolgt eine Überprüfung der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit sowie eine Beurteilung entsprechend den Eignungs- und Qualitätskriterien auf fachliche und wirtschaftliche Eignung der Bewerber.

Die Unterschreitung der jeweils geforderten Mindestkonzessionsabgabe für das Los 1 bzw. 2 führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Die geforderten Nachweise und weiteren Unterlagen sind ebenfalls vollständig einzureichen. Fehlende Unterlagen führen auch zum Ausschluss des Angebotes.

Bei mehreren Bewerbungen entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges das nach den bekannt gemachten Kriterien wirtschaftlichste und attraktivste Angebot.

Die Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO sind unter www.erfurt.de/ef114471 abrufbar.

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