Urteil des OLG ist rechtskräftig

12.04.2006 00:00

Im Prozess um die Schadenersatzansprüche von Claudia May gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.03.2006 die Beschwerde von Frau May gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Jena vom 16.03.2005, mit dem die Schadensersatzansprüche von Frau May abgelehnt wurden, nunmehr rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Jena ist durch Testamentsauslegung zu dem Ergebnis gekommen, dass Frau May hinsichtlich des Grundstücks "Am Stadtpark 34" zu keinem Zeitpunkt Erbin geworden ist. Dadurch konnte ihr aus dem Verlust des Grundstücks auch kein Schaden erwachsen sein. Im Ergebnis hat die Stadt Erfurt mithin an Frau May keinen Schadensersatz zu leisten.
Soweit in dem vermögensrechtlichen Verfahren zuvor verwaltungsgerichtlich festgestellt wurde, dass Frau May dem Grunde nach Berechtigte nach dem Vermögensgesetz ist, können hieraus keine weiteren Rechte hergeleitet werden. Durch die insoweit rechtskräftige Weiterveräußerung des Grundstücks ist auch eine Rückübertragung tatsächlich nicht mehr möglich.
In einem Schadenersatzprozess hatte Claudia May die Landeshauptstadt Erfurt verklagt. Grund dafür war, dass die Stadt Erfurt Anfang der 90-er Jahre das Grundstück "Am Stadtpark 34" in Erfurt unter Nichtbeachtung der angemeldeten vermögensrechtlichen Ansprüche von Frau May an die Erben des Alteigentümers zurück übertragen hatte. Frau May ist der Auffassung, dass sie selbst Haupterbin dieses Grundstückes sei und ihr deshalb Schadenersatzansprüche aus der Weiterveräußerung zustünden.