Stadt behält sich Prüfung weiterer Schritte vor

24.04.2006 00:00

Das Verwaltungsgericht Weimar hatte in einem Eilverfahren zu entscheiden, ob das sofortige Verbot der Ausübung der Prostitution in einem Mehrfamilienhaus der Stadt Erfurt vom 14.03.2006 rechtmäßig ist.

Nach Auffassung des Gerichtes ist die Wirksamkeit der Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Stadt Erfurt (Sperrbezirksverordnung), auf die die Untersagungsverfügung gestützt wird, nicht hinreichend sicher. Die abschließende Entscheidung bleibt aber dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Allein die Nähe von sozialen Einrichtungen hat das Gericht aus juristischen Gründen für ein Verbot als nicht ausreichend erachtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird von der Vollstreckung des Verbotes aus ordnungsrechtlicher Sicht Abstand genommen.
Die Stadt Erfurt behält sich zur Durchsetzung des Verbotes die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte vor.