Schulstarterpaket ab 1. August
Die Leistung wird für Schüler vom 7. bis zum 14. Lebensjahr ohne gesonderten Nachweis gewährt. Ab Jahrgangsstufe 10, spätestens aber ab Vollendung des 15. Lebensjahres, ist der Schulbesuch nachzuweisen. Dieser Nachweis muss die Schule, die Jahrgangsstufe und das Ende des Schulbesuchs beinhalten und sollte umgehend bei der ARGE SGB II Erfurt eingereicht werden.
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August, beziehungsweise nach Vorlage der Schulbescheinigung.
Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.