Maßnahmekonferenz am 3. Dezember / Übergabe der Vorschläge aus der Visionenkonferenz an den OB
Im Jahr 2006 verabschiedete die Uno-Generalversammlung in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK). 2009 ist die Bundesrepublik Deutschland dieser Erklärung beigetreten. Ziel der Konvention ist, allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z. B. dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen.
Im Juni 2010 hat der Erfurter Stadtrat beschlossen, zur Umsetzung der Konvention auf lokaler Ebene einen Aktionsplan zu erstellen. Dazu fand u. a. eine Visionenkonferenz im Juni statt. Jeder, der sich mit eigenen Ideen an diesem Prozess beteiligen möchte, war eingeladen und es erschienen etwa 200 Besucher. Sie war somit ein voller Erfolg.
Nun kam es darauf an, die in einer Broschüre zu Papier gebrachten Visionen in konkrete Maßnahmen umzumünzen. Dazu begannen vier Workshops zu den Themen Bildung, Wohnen und Leben, Arbeit und soziale Sicherheit sowie Gesundheit. Abschließend findet nun am 3. Dezember, 16 Uhr im Atrium der Stadtwerke, die Maßnahmenkonferenz statt.
Die Veranstaltung ist öffentlich – jedermann ist herzlich eingeladen.