Initiativgruppe der in der DDR geschiedenen Frauen

14.01.2013 10:11

Auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten trifft sich die Initiativgruppe der in der DDR geschiedenen Frauen heute um 14:30 Uhr im Rathaus, Raum 244 um Bürgermeisterin Tamara Thierbach und die Mitglieder des Erfurter Frauennetzwerkes aktuell zu informieren.

Im Rentenüberleitungsgesetz 1992 fanden weder die besonderen Regelungen für geschiedene Frauen in der DDR noch analoge Regelungen der Bundesrepublik, wie Versorgungsausgleich und Hinterbliebenen- Witwenrente überhaupt Berücksichtigung.

Damit wurden Unterschiede im Scheidungsfolgerecht zwischen der DDR und der BRD festgeschrieben und der Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz für die Alterssicherungsansprüche beseitigt. Das bedeutete im Klartext: verminderte Versicherungsrenten für Frauen im Beitrittsgebiet, Altersarmut trotz mehr als 40 jähriger Arbeit. Nach vergeblichen Klagen einzelner Frauen auf unterschiedlichen Ebenen setzte der 1998 gegründete Verein mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof ein deutliches Signal.

Das Frauennetzwerk Erfurt solidarisiert sich und unterstützt die Aktionen und Forderungen der Initiativgruppen in Thüringen.