Die untere Abfallbehörde informiert über die Unzulässigkeit des Verbrennens von Baum- und Strauchschnitt

14.03.2013 17:44

Das Umwelt- und Naturschutzamt der Stadt Erfurt weist darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen einschließlich von Baum- und Strauchschnitt in der Landeshauptstadt Erfurt nicht erlaubt ist. Die Voraussetzungen, unter denen das zeitweilige Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt erlaubt werden kann, sind hier nicht gegeben.

Die Stadt Erfurt hat in den zurückliegenden Jahren konsequent auf die Verwertung von pflanzlichen Abfällen orientiert und entsprechende Sammelsysteme aufgebaut.

Die regelmäßige, d. h. wichtigste Entsorgungsmöglichkeit für pflanzliche Abfälle ist die Biotonne.

Pflanzliche Abfälle, also auch Baum- und Strauchschnitt, gehören gemäß Definition im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu den Bioabfällen. In der Landeshauptstadt Erfurt hat sich der Leistungsumfang bei der Bioabfallentsorgung erweitert. Seit diesem Jahr wird die Biotonne bereits ab Monat März - also einen Monat früher als bisher -   im wöchentlichen Rhythmus geleert. Für die ersten Pflanzenabfälle, die bei zeitigem Frühlingsbeginn bei der Pflegearbeiten in Haus und Garten anfallen, steht somit mehr Biotonnenvolumen zur Verfügung.

Baum- und Strauchschnitt sind als Strukturmaterial insbesondere dort unverzichtbar, wo Küchenabfälle durch Eigenkompostierung verwertet werden. Dies betrifft vor allem die Haushalte in der Stadt Erfurt, die auf Antrag von der Benutzung der Biotonne befreit worden sind.

Die Notwendigkeit, sich seines im Haus- oder Kleingarten anfallenden Baum- und Strauchschnitts durch Verbrennen zu entledigen, besteht daher nicht.

Wer dennoch im Stadtgebiet Erfurt - einschließlich der ländlich geprägten Ortslagen - Baum- und Strauchschnitt oder andere Pflanzenabfälle verbrennt, muss damit rechnen, dass er dafür zur Verantwortung gezogen wird. In diesen Fällen leitet das Umwelt- und Naturschutzamt ein entsprechendes Bußgeldverfahren ein. Das gilt auch für das Verbrennen von anderen Abfällen, wie z. B. Altholz oder Plastik.

Nicht zuletzt führt das Verbrennung von Abfällen im Freien - also außerhalb von speziell dafür zugelassenen Anlagen - auch zu erheblichen lufthygienischen Beeinträchtigungen, vor allem zu Feinstaub- und Geruchsbelastungen. Auf Grund der nicht optimalen Verbrennungstemperaturen können aber auch krebserzeugende Schadstoffe entstehen.

Baum- und Strauchschnitt ist ein wertvoller Rohstoff, der stofflich verwertet werden sollte - vorzugsweise im eigenen Garten durch Eigenkompostierung.

Auch für sonstige Abfälle, die im Haushalt oder im Garten anfallen, hält die Stadt Erfurt bzw. die SWE Stadtwirtschaft GmbH ordnungsgemäße Entsorgungsmöglichkeiten vor.

Entsprechende Hinweise stehen im Abfallkalender 2013 oder können unter  www.stadtwerke-erfurt.de sowie über folgender Rubrik abgerufen werden: