Aktuelle Informationen der Thüringer Landesregierung

25.03.2020 13:54

Die Thüringer Landesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Folgen der Coronakrise abzufedern. Dazu wurden folgende Entscheidungen getroffen:

Umfangreiches Maßnahmenpaket zur Corona-Soforthilfe

  1. Finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Epidemie im Gesundheitswesen (Beschaffung von Schutzausrüstung, Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Maßnahmen der Krisenbewältigung)
     
  2. Steuerliche Hilfen über den Corona-Steuererlass: Die Finanzämter erhalten die Möglichkeit, zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen bis zum 31.12.2020 die Steuerpflichten zeitweise zinslos zu stunden (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer). Dies beinhaltet auch die Herabsetzung der quartalsweise fälligen Vorauszahlungen unter vereinfachten Voraussetzungen. Auf die Vollstreckung von Steuerrückständen und Säumniszuschläge soll bei nachweislich von Corona betroffenen Fällen verzichtet werden.
     
  3. Gemeinsam mit den Kommunen soll vereinbart werden, dass die Stundung und der Erlass kommunaler Gebühren für Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige von Corona betroffene Institutionen erweitert werden soll, um die Schäden aus der Allgemeinverfügung abzumildern. Hierzu soll bis 31.12.2020 ein Antrag auf Stundung/Erlass gestellt werden können. Die Vermeidung unbilliger Härten durch das Corona-Virus soll als „öffentliches Interesse“ Anwendung finden. Dies soll auch Kommunen in der Haushaltssicherung ermöglicht werden.
     
  4. Unternehmen und Institutionen in landeseigenen Liegenschaften sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Miete auf formlosen Antrag bis zu 3 Monate zinslos gestundet zu bekommen.
     
  5. Zuwendungsempfänger sollen durch klarstellende Schreiben Sicherheit erhalten, dass die Zuwendungen trotz der Corona-bedingten Einschränkungen fortgezahlt werden und für Miete, Gehälter, Honorarkräfte gezahlt werden können.
     
  6. Die Wertgrenzen im Vergaberecht sind mit sofortiger Wirkung und befristet bis zum 31.12.2020 so hochzusetzen, dass weitgehende Erleichterungen zur vereinfachten Handhabung geschaffen werden.
     
  7. Nachgewiesene laufende Belastungen im Kulturbereich aufgrund der Schließung von Einrichtungen, der Absage von Veranstaltungen oder fortlaufender vertraglicher Verpflichtungen in den  Monaten März und April 2020, die nicht mehr aus eigenen Mitteln gedeckt werden können und nicht durch die Bundes- oder Landesförderung zur Corona-Wirtschaftssoforthilfe abgedeckt werden, sollen abgedeckt werden.
     
  8. Für den Nahverkehr hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zusätzliche Mittel zur Kompensation von Einnahmeausfällen in Höhe von 2,38 Mio. EUR bereitgestellt und Abschlagszahlungen für den Öffentlichen sowie den Schienengebundenen Personennahverkehr (ÖPNV/SPNV) vorgezogen, um Verkehrsunternehmen und Kommunen zu unterstützen.
     
  9. Von den Eltern in Thüringen werden keine Kita- und Hortgebühren erhoben.
     
  10. Der Wirtschaftsminister wurde darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit der Finanzministerin in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts einen Vorschlag für ein Wirtschaftshilfe-Programm für diejenigen Unternehmen der gemeinnützigen Kultur- und Sozialwirtschaft zu unterbreiten, die von der Corona-Wirtschaftshilfe des Bundes und des Freistaates bislang nicht erfasst werden.

Hohe Nachfrage nach Soforthilfen des Landes. Ein angekündigtes Bundesprogramm soll die Landesförderung partiell ergänzen. Zudem seien, so Wirtschaftsminister Tiefensee, weitere Verbesserungen bei den Kurzarbeiterregelungen notwendig. Die ausführlichen Informationen unter COVID-19: „Corona-Soforthilfeprogramm“ für die Thüringer Wirtschaft startet am Montag.

Finanzministerin Taubert informiert über eine Fristverlängerung für steuerberatende Berufe. Die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2018 wird verlängert. Den Anträgen werde ohne Prüfung eines Verschuldens rückwirkend vom 29. Februar 2020 – zunächst bis zum 31. Mai 2020 – stattgegeben.

Am Dienstag hat das Kabinett zudem die Grundsatzentscheidung getroffen, die Elternbeiträge für die Zeit der Schulschließungen durch das Land zu erstatten. Zur genauen Ad-hoc-Umsetzung des Beschlusses – die Beiträge für April werden vielerorts in den kommenden Tagen fällig – wird das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am Nachmittag erste Details bekanntgeben.

In der Notbetreuung an den Schulen des Freistaats befanden sich am gestrigen Dienstag736 Schülerinnen und Schüler.

Bereits am Montag verkündete Infrastrukturminister Hoff 2,38 Mio. Euro Soforthilfen für die Betriebe des öffentlichen Nahverkehrs.

Energieministerin Siegesmund fordert in einem Schreiben an Bundesenergieminister Altmaier eine rasche Streichung des derzeitigen Solardeckels. „Die Aufhebung ist überfällig – sie war schon Ende letzten Jahres angekündigt und ist immer noch nicht vollzogen. Dabei braucht dieser Wirtschaftszweig gerade jetzt in der Corona-Krisenzeit stärkende Impulse. Ich habe Bundesenergieminister Altmaier aufgefordert, beim Ausbau der Solarenergie nicht weiter auf der Bremse zu stehen. Das wäre schlecht für den Klimaschutz und für viele Arbeitsplätze – auch in Thüringen. Herr Altmaier gefährdet Jobs bei Projektentwicklern, in der Industrie, beim Handwerk und im Mittelstand. Mehr Solar heißt mehr Klimaschutz und mehr Wirtschaftskraft“, so die Ministerin.

Gestern  wurde das Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung im Internet freigeschaltet. Vielmehr bieten übersichtlich gestaltete Rubriken der Bevölkerung und der Wirtschaft eine gute Orientierung, wohin sie sich mit ihren Anliegen wenden können.