Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

23.07.2020 14:07

Seit dem 10. Juli 2020 können Unternehmen, deren Betrieb bedingt durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkt oder zum Erliegen gekommen ist, weitere Liquiditätshilfen des Bundes beantragen.

Liquiditätshilfen des Bundes

Im Juni 2020 wurden die Eckpunkte der Überbrückungshilfen für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen, der Bund stellt dafür rund 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Unternehmen sollen damit ihre Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten abdecken können.

Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Einen Antrag auf Überbrückungshilfe können Unternehmen und Organisationen aller Branchen stellen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Ihr Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.

Wo wird Überbrückungshilfe beantragt?

Beantragt wird Überbrückungshilfe von allen Betroffenen immer über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Diese prüfen die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten und beantragen die Überbrückungshilfe über eine gemeinsame Antragsplattform.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Am 8. Juli startet die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren. Ab dem 10. Juli können von ihnen online Anträge gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Spätestmögliches Datum für einen Antrag ist der 31. August 2020.

Wie viel Überbrückungshilfe kann gewährt werden?

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs:


Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden.

Um den branchenspezifischen Besonderheiten der Reisebranche Rechnung zu tragen, können Reisebüros auch Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Die Umsetzung und Auszahlung der Überbrückungshilfe übernimmt das jeweilige Bundesland.