Der Glasfaserausbau ist angelaufen – 16 Schulen bis Ende des Jahres mit Breitband erschlossen

11.12.2020 10:22

Die Stadtverwaltung Erfurt wird bis Ende 2022 im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus alle staatlichen und privaten Schulen im Stadtgebiet mit Glasfaser erschließen und schafft damit die Voraussetzung für die digitale Bildung sowie für den DigitalPakt Schule.

ein baulich attraktives Schulgebäude
Foto: Das Gutenberg-Gymnasium wurde bereits mit Glasfaser erschlossen. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Stadtverwaltung Erfurt wird bis Ende 2022 im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus alle staatlichen und privaten Schulen im Stadtgebiet mit Glasfaser erschließen, und schafft damit die Voraussetzung für die digitale Bildung sowie für den DigitalPakt Schule. 

Im Jahr 2020 hatte nicht einmal jede Dritte Schule in Deutschland einen Breitbandanschluss, wodurch ein hybrider Unterricht und die Vermittlung digitaler Kompetenzen in weiter Ferne schienen.

Mit der Teilnahme am Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, beantragte die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Erfurt im Jahr 2017 den Breitbandausbau für alle Schulen und Krankenhäuser sowie für die unterversorgten Haushalte und Unternehmen. In diesem Jahr wurden durch den Auftragnehmer Deutsche Telekom die ersten Hausanschlüsse gelegt, einzelne Unternehmen versorgt und 16 Schulen bauseitig angebunden. Dazu zählen u. a. die Moritzschule, die Europaschule, das Gutenberg-Gymnasium oder die staatlichen integrierte Gesamtschule. Die Inbetriebnahme der neuen Glasfaseranschlüsse soll dann bis Ende März 2021 erfolgen.

Bis Ende 2022 werden auch alle weiteren im Ausbauprogramm befindlichen Haushalte und Unternehmen mit einer Glasfaseranbindung versorgt. Die betroffenen Eigentümer wurden bereits durch ein gemeinsames Anschreiben der Wirtschaftsförderung und der Deutschen Telekom informiert. Voraussetzung für den Glasfaseranschluss bis ins Gebäude, ist die unterzeichnete und fristgerecht zurück gesendete Eigentümererklärung des Gebäudeeigentümers.