25. Innovationspreis Thüringen – Jetzt bewerben!

23.05.2022 16:03

Der Preis wird gemeinsam vom Thüringer Wirtschaftsministerium, der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), dem TÜV Thüringen e. V. sowie der Ernst-Abbe-Stiftung vergeben und richtet sich an Unternehmen, Einzelpersonen, Handwerksbetriebe, Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben.

Anmeldung zur Teilnahme bis 30. Juni 2022

Innovationen sind Teamarbeit und damit immer auch das Ergebnis von Vielfalt, Offenheit und Kooperation. Gerade in Zeiten der Unsicherheit und des gesellschaftlichen Umbruchs ist es wichtig, innovative Leistungen und die Menschen dahinter in den Fokus zu rücken. Mit dem Wettbewerb um den 25. Innovationspreis Thüringen 2022 sollen Erfolgsgeschichten veröffentlicht, Vernetzung unterstützt und zu mehr Sichtbarkeit verholfen werden.

Bereits zum 25. Mal lobt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gemeinsam mit der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), dem TÜV Thüringen und der Ernst-Abbe-Stiftung den Wettbewerb aus.

Mit insgesamt 100.000 Euro Preisgeld ist der Innovationspreis Thüringen einer der höchstdotierten Landesinnovationspreise in Deutschland. Der Preis wird in den Kategorien „Tradition und Zukunft“, „Industrie und Material“, „Digitales und Medien“ sowie „Licht und Leben“ für herausragende Thüringer Innovationen vergeben.

Bewerbungen für den 25. Innovationspreis Thüringen 2022 können bis zum 30. Juni 2021 (23:59 Uhr) online eingereicht werden.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Einzelpersonen, Handwerksbetriebe, Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben.

Zum Wettbewerb eingereicht werden können innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die überwiegend in Thüringen entwickelt, gestaltet und/oder gefertigt wurden bzw. in Thüringen wirtschaftlich verwertet werden.

Die Innovationen müssen seit Kurzem auf dem Markt eingeführt sein (Markteinführung liegt nicht länger als zwei Jahre zurück) oder stehen kurz vor ihrer Markteinführung und haben Aussicht auf eine erfolgreiche Etablierung am Markt.

Zur Bewertung von Gestaltungsaspekten ist soweit möglich eine gegenständliche Bewerbung bzw. eine Angabe zu Besichtigungsmöglichkeiten des Bewerbungsgegenstandes erwünscht.

Die Teilnehmer sind aufgerufen, auf die Qualität der eingereichten Bewerbungsunterlagen zu achten, da diese die Entscheidungsgrundlage der Jury darstellen.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.

Eine erneute Teilnahme ist bei Erfüllung der oben genannten formellen Bedingungen möglich.