Offener Brief der Verwaltung an den Sportreporter Jakob Maschke

15.02.2022 11:04

Sehr geehrte Herr Maschke,
in Ihrem jüngsten Kommentar in der Thüringer Allgemeine/Thüringische Landeszeitung formulieren Sie forsch drauf los, wie inkompetent die Erfurt Stadtverwaltung doch sei. Wir empfinden dies als ein wenig befremdlich, denn es gibt nach unserem Verständnis einen Unterschied zwischen Inkompetenz und den in Ihrem Artikel benannten Sachverhalten, zu denen Dritte ggf. unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Das hat uns sehr verwundert. Denn das, was Sie da darstellen, stimmt so nicht bzw. erwartet man eine derart unreflektierte Darstellung allenfalls im Boulevardjournalismus. Insofern wäre es aus städtischer Sicht schon angebracht, dass Sie künftig umfangreicher und gründlicher recherchieren würden und – selbst wenn Sie die Auffassung der Verwaltung nicht unbedingt teilen – zumindest nicht in einer Generalabrechnung derart draufhauen. Darum möchten wir Sie herzlich bitten!

Wunderbar wäre auch, wenn Sie unseren Verantwortlichen künftig auch nicht mehr die Pistole auf die Brust setzen würden. Nach dem Motto: Wenn Sie nicht sofort antworten, dann schreib ich eben, was ich will! Seriöse Journalisten machen das sicherlich nicht. Und als ein Solcher wollen Sie doch wahrgenommen werden, oder etwa nicht? Zudem brauchen Sie sich dann nicht zu wundern, dass man seitens der Verwaltung nicht mehr gewillt ist, sich überhaupt die Mühe einer Beantwortung Ihrer Fragen zu machen, wenn der Artikel doch ohnehin schon geschrieben scheint und der Tenor der unfähigen Verwaltung diesem einmal mehr immanent ist.

Zu den einzelnen Vorwürfen Ihres Kommentars möchten wir Folgendes anmerken:

  1. Erfurt ist und bleibt eine Sportstadt. Jedes Jahr geben wir rund. 13 Millionen allein für Unterhaltung und Betrieb der Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes aus, hinzu kommen jährliche weitere Millionenbeträge zur Finanzierung der Investitionen, die dort getätigt werden. Die Unterhaltungen, Betriebsaufwände und die Investitionen in Schulsportanlagen sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt. Wir reden hier insgesamt über mehr als 200 Sporthallen, Sportplätze und sonstige sportlich genutzte Räumlichkeiten, die den Erfurter Sportvereinen und den hier ansässigen Verbänden unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin gewährt die Stadt jährlich Sportfördermittel in Höhe von rund 300.000 Euro +x, um die rund. 280 Vereine auch zusätzlich finanziell zu unterstützen. Anhand einzelner, durch die unmittelbar betroffenen Sportvereine in die Öffentlichkeit getragenen Sachverhalte dieses Engagement der Landeshauptstadt Erfurt zur „Floskel“ – der Duden spricht hier von einer „leeren Redewendung“ – zu degradieren, dürfte den zigtausenden Trainingsstunden, die Vereinen dadurch ermöglicht werden (können), geradezu diametral entgegen stehen. Im Übrigen kann und soll der Begriff Sportstadt auch nicht bedeuten, dass sämtliche auf der Welt betriebenen Sportarten in Erfurt mit gleicher Intensität gefördert werden. Wie sicherlich auch in Ihrer Redaktion unterschieden werden muss, welche Beiträge als relevant in der Zeitung veröffentlicht werden können und welche nicht, muss bei begrenzten Möglichkeiten und unterschiedlicher Nachfrage auch der Satz erlaubt sein: „Wir können etwas nicht oder nur eingeschränkt ermöglichen, ohne dadurch den Begriff ,Sportstadt‘ selbst auch nur ansatzweise in Frage stellen zu wollen.
  1. Der Landeshauptstadt Erfurt zu unterstellen, man habe bei der kleinen Eishalle (Kartoffelhalle) vorsätzlich die Antragstellung hinausgezögert, um die Eigenanteile sparen zu wollen, kommt der sogar strafrechtlich relevanten „üblen Nachrede“ schon vergleichsweise nahe. Die Stadt hat mit der verspäteten Übermittlung des Papierantrages einen Fehler gemacht, sich hierzu bekannt und sich hierfür entschuldigt.

    Durch die Verwaltung wurde jedoch auch stets klar kommuniziert, dass dieser Antrag aus unterschiedlichen Aspekten keineswegs einen Selbstlauf des Vorhabens begründet hätte. Dazu zählen einerseits die die Begrenzung des Bundesanteils auf 3 Mio. Euro und hieraus ermittelt Gesamtprojektkosten von rund 6,7 Mio. Euro (vgl. Sport-Jugend-Kultur-Meldung).

    Zur Finanzierung eines Vorhabens in der Größenordnung von jenseits der 10 Mio. Euro hätte es folglich eines erheblich größeren Eigenanteils bedurft, als hierfür bis zu diesem Zeitpunkt ernsthaft eingeplant hatte. Denn selbst der Stadtrat hatte mit seinem Beschluss aus 2018 (DS 2640/18 in der Fassung der DS 2661/18) lediglich einen Eigenanteil von knapp unter 3 Mio. Euro beschlossen. Zudem war die Landeshauptstadt Erfurt in den vorangegangenen Projektaufrufen bereits zweimal (Essener Straße 16 bzw. Freibäder Möbisburg und Dreienbrunnen) berücksichtigt worden. Selbst bei einer fristgerechten Antragstellung war demnach keineswegs sicher, dass die Stadt in einem mehrfach überzeichneten Programm (von den rd. 1.300 Anmeldungen wurden selbst nach der nochmaligen Aufstockung der Mittel weniger als 1/3 tatsächlich berücksichtigt) erneut mit diesem Antrag berücksichtigt worden wäre. Schließlich war bis zum Abschluss der Planungen zu einer Sanierung nicht klar, ob eine solche unter bau-/brandschutzrechtlichen Aspekten überhaupt mit den gestellten Prämissen möglich und gegenüber einer echten Neubaulösung auch wirtschaftlich zweckmäßig ist. Und letztlich bestehen insbesondere zu Letztgenanntem immer noch gewisse Zweifel.

    Es gilt zudem immer noch als das Königsrecht des Parlaments (hier des Stadtrates), über den Haushaltsplan zu entscheiden. Ein zu spät gestellter Antrag ist daher nicht geeignet, die haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Stadtrates verhindern zu können, so dass sich der unterstellte Vorwurf von allein verbietet.

    Überdies können Sie sicher sein, dass eine Klarheit zum „Wie weiter“ auch aus Sicht der Verwaltung durchaus wünschenswert ist. Seit mind. 2 Jahren schieben wir notwendige Maßnahme auf, um nicht einerseits die verfügbaren Eigenmittel bereits im Voraus zu verausgaben und damit einhergehend auch keine „Zwangspunkte“ zu schaffen, die sich für eine anschließende grundhafte Sanierung als nachteilig erweisen könnten.

    Aus diesem Grund hatten wir zumindest für die Maßnahmen der Dachsanierung und der Beleuchtung Anmeldungen beim für Sport zuständigen Ministerium gestellt, um die Eigenanteile für diese Maßnahmen minimieren zu können. Leider wurden diese aufgrund einer nicht zuerkannten Priorität nicht zur Förderung aufgenommen. Auch die Tatsache, dass Eishockey eine am Sportgymnasium angebotene Sportart und die Eishalle daher die einzige Trainingsstätte vor Ort ist, änderte an dieser Bewertung nichts. Die Folge ist, dass die Landeshauptstadt Erfurt diese Maßnahmen nun allein finanzieren wird. Es ging bei diesen Anträgen also mitnichten um die Finanzierung eines 10-Millionen-Euro-Vorhabens, für welches die regelmäßige Sportstättenbauförderung zu klein dimensioniert sein dürfte. Zur Sanierung der kleinen Eishalle müssen schlussendlich alle beteiligten Akteure aus Bund, Land und der Landeshauptstadt an einem gemeinsamen Strang ziehen. Derzeit gibt es Gespräche mit allen Verantwortlichen, um die kleine Eishalle in einem Förderprogramm zu platzieren. Für den nächsten Doppelhaushalt im Freistaat hofft die Stadtverwaltung, dass hier ein Titel zur Sanierung der kleinen Eishalle platziert werden kann.

  1. Die Darstellung zum Turnzentrum Erfurt ist gleichermaßen unreflektiert. Der MTV Erfurt ist der Hauptnutzer des Objektes. Entgegen dem Selbstverständnis des Vereins gehört dieses jedoch dem Verein nicht, sondern der Landeshauptstadt Erfurt. Die Landeshauptstadt hat demnach die Kosten für dessen Errichtung getragen wie auch für den Betrieb. Wenn der Verein demnach für sich reklamiert, dass er in der Vergangenheit das Objekt u. a. gereinigt hat, ist dies zwar zutreffend. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass es hierüber einen Leistungsvertrag zwischen dem Verein und dem ESB gab und der Verein hierfür ein Leistungsentgelt erhalten hat. Auch als der Verein relativ kurzfristig vor Beginn des neuen Schuljahres darauf hingewiesen hat, dass er die Reinigungsleistungen nicht mehr erbringen kann, gab es überhaupt keine Diskussionen, dass diese fortan wieder durch den ESB bzw. durch von diesem beauftragte Dritte erledigt werden.

    Vor diesem Hintergrund erachten wir es durchaus für legitim, dass die Landeshauptstadt Erfurt als Eigentümer über die Vergabe von Nutzungszeiten in diesem Objekt bestimmen können sollte. Und ob es sich hierbei um eine Fehlplanung handelt oder nicht, es ist absolut keine Benachteiligung des MTV, wenn auch dieser (wie im Übrigen alle anderen Sportvereine der Stadt auch) die von ihm genutzten Sportanlage sich auch mit anderen Nutzern des Schul- und Vereinssports teilen muss. Dass der MTV in der Vergangenheit das Turnzentrum mehr oder minder exklusiv nutzen konnte, kann demnach keinen Berufungsfall für die Zukunft begründen. Denn in diesem Fall könnte man sich die jährliche Erstellung von Benutzungsplänen sparen und damit einhergehend neu gegründeten Sportvereinen mitteilen, dass diese leider infolge fehlender Geburtsrechte keine Nutzungszeiten erhalten könnten.

    Auch die Berufung darauf, dass das Turnzentrum eine Spezialsportstätte sei, ändert an dieser Beurteilung nichts. Einerseits nutzt der Verein selbst das Turnzentrum für Seniorengymnastik sowie in Kooperation mit Kindergärten für Kindergartensport, so dass eine schulsportliche Nutzung für das im Lehrplan aufgegriffene Turnen sich fachlich nicht ausschließen sollte. Im Übrigen sind auch die Leichtathletikhalle und das Eissportzentrum Anlagen des Spezial- und Spitzensports. Hier wurde interessanterweise die Mitbenutzung für schulsportliche Zwecke noch nie thematisiert, geschweige denn problematisiert.

  1. Hinsichtlich der „Mieterhöhung“ am Wustrower Weg hatten wir Ihnen unmittelbar vor dem Jahresende Ihre Fragen beantwortet. Als Sportreporter sind Ihnen möglicherweise die haushaltsrechtlichen Zusammenhänge nicht umfassend bekannt. Auch hier ist es zweifelsfrei ein Versäumnis, dass die Feststellung über die erheblich über den Mietumfang hinausgehenden Nutzungen erst nach mehreren Jahren erfolgt ist. Auch ist die Verwaltung nicht gehalten, Gewinne zu erwirtschaften. Das Haushaltsrecht benennt jedoch in den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung recht deutlich, dass sonstige Einnahmen (und hierunter fallen Mieten) zu allererst als Deckungsmittel heranzuziehen sind, bevor nach den Abgaben und abgabeähnlichen Entgelten erst als Drittes Steuern zur Finanzierung einzusetzen sind (vgl. § 54 ThürKO). Diese Bestimmung resultiert schlicht aus dem Umstand, dass Mieten verursachungsgerecht erhoben werden, während Steuern regelmäßig keinen Anspruch auf Gegenleistungen begründen. Aus demselben Grund sind Vereinsheime auch nicht vom unentgeltlichen Nutzungsanspruch des § 15 ThürSportFG und der hierzu erlassenen Verordnung erfasst. Dass zudem in den Mietverträgen die Eigenschaft des gemeinnützigen Vereins bei der Bemessung der Miete erheblich unter der Ortsüblichkeit (und im Einklang mit § 67 ThürKO) gebührend berücksichtigt wurde, fand in Ihrem zugehörigen Artikel leider ebenfalls keine Erwähnung.
  1. Die Parkgebühren für die Stadionallee wurden wiederum nicht von heute auf morgen erhoben. Die Maßnahme war den Verantwortlichen der ansässigen Verbände und Vereine vorab länger angekündigt. Auch jeder einzelne Nutzer wurde ca. ein Monat vor der Umstellung hierüber informiert. An dem Fakt an sich sehen wir auch nichts Ehrenrühriges. Die Stadionallee ist – wie durch das Tor und die Schrankenanlage in der Zufahrt eindeutig erkennbar sein sollte – kein öffentlicher Verkehrsraum. Für die Zufahrt zur Stadionallee bedarf es folglich einer entsprechenden Schrankenkarte und damit einhergehend einem geordneten Vergabeprozedere derselben. Einen Sachgrund, weshalb jeder die dortigen Sportanlagen nutzenden Sportler oder Trainer automatisch eine solche erhalten sollte, ist nicht erkennbar, insbesondere da, wie unter Ziff. 3 bereits beschrieben, die Sportanlagen jährlich neu vergeben werden und insofern durch wechselnde Nutzer regelmäßig mehr Nachfrage nach Schrankenkarten bestand als die zugehörige Anlage Speicherplätze und die Stadionallee ohnehin verfügbare Stellplätze hat. Nur am Rande seien übergeordnete Zielsetzungen wie die Reduzierung des Individualverkehrs benannt, weshalb Ihre verbale Entrüstung im spezifischen Fall noch weniger nachvollziehbar ist. Mit der Umstellung der Schrankenanlage wurde demnach eine geordnete Vergabe der Stellflächen verfolgt, die im Übrigen die Belange der festen Partner und Mieter in den angrenzenden Objekten, d. h. EHC, ESC und Olympiastützpunkt gesondert berücksichtigt.
     
  2. Das Amt für Gebäudemanagement betreut eine Vielzahl von Schulsporthallen im Auftrag des Amtes für Bildung. Als Dienstleister sind wir für die Planung, den Bau und Betrieb der städtisch genutzten Sporthallen verantwortlich. Die Schulsporthalle in Bischleben hingegen wird nur durch die Freie Waldorfschule, sowie den Sportverein Bischleben genutzt. Der Zustand der Halle ist hinlänglich bekannt. Die städtischen Ämter sind auch an einer Lösung interessiert, die alle zufrieden stellt. Schriftverkehr sowohl mit der Schule, als auch mit dem Sportverein gab es in den letzten Jahren immer wieder zu Reinigungsproblemen, Instandhaltungsmaßnahmen oder auch der Zukunft der Halle.

    Da das Objekt nicht zusammen mit dem Schulgebäude an die Freie Waldorfschule übertragen wurde, sondern gemäß des Antrags des Ortsteilrates in städtischer Verantwortung bleiben musste, weil man Angst hatte, dass der Sportverein die Halle nach der Übertragung nicht länger nutzen dürfte, haben wir die Situation, dass ein Sporthalle am Netz gehalten wird, die nicht dem Schulsport der Schulen in Trägerschaft der Stadt Erfurt nützt.

    Gleichwohl kommen wir als objektverwaltendes Amt natürlich unseren Betreiberpflichten nach. Pflichtwartungen und -prüfung haben stets stattgefunden. Lediglich die Generalsanierung des Objektes haben wir bisher aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Wir arbeiten mit Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt und müssen die Prioritäten natürlich zunächst in den Objekten setzen, welche dem Zwecke der Gewährleistung des Schulsports in Trägerschaft der Stadt Erfurt zur Verfügung stehen.

    Die (Schul-)Sporthallen in der Scharnhorststraße, am Huttenplatz, am Wiesenhügel, in der Albert-Einstein-Straße, demnächst auch am Muldenweg und in der Wilhelm-Busch-Straße wurden in letzter Zeit saniert, oder werden derzeit für die Sanierung vorbereitet. Gleichzeitig errichten wir eine neue 3-Feld-Sporthalle am Stadion, die vorrangig den Schulen KGS, GS 18 und Heinrich-Mann-Gymnasium zur Verfügung stehen wird. Weitere Schulsporthallen sind derzeit in Planung. Daher ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Erfurt angeblich nichts für den Schulsport machen soll.

Lieber Herr Maschke, Sie sehen, so einfach, wie Sie sich die Arbeit der Verwaltung vorstellen, ist sie nicht. Wir bitten höflichst, dass Sie das in Ihrer künftigen Berichterstattung beachten! Vielen Dank!

  • Matthias Bärwolff, Beigeordneter für Bau, Verkehr und Sport
  • Jens Batschkus und Marcus Cizek, Erfurter Sportbetrieb
  • Arne Ott, Amt für Gebäudemanagement