Dezember-Soforthilfe als Entlastung für SWE-Kunden

29.11.2022 16:34

Die Stadtwerke Erfurt verweisen darauf, dass mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) der Gesetzgeber in einer ersten Stufe eine einmalige Entlastung der Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme regelt. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Demnach gewährt der Gesetzgeber eine einmalige Entlastung von Erdgaskunden in Höhe eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, multipliziert mit den im Dezember 2022 geltenden Preisen. Alle weiteren Informationen dazu können SWE-Kunden auf der Internetseite der Stadtwerke nachlesen.

„Um einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Leistungsberechtigten in den Mindestsicherungssystemen durch die einmalige Abschlagsübernahme entgegenzuwirken, enthält das EWSG eine Regelung zum Umgang mit der einmaligen Entlastung im Dezember 2022 bei Empfängern von Sozialleistungen (§ 11 EWSG-Sozialrechtliche Regelung). Danach wird der Zeitpunkt, zu dem die einmalige Entlastung für Dezember 2022 leistungsrechtlich zu berücksichtigen ist, auf den Zeitpunkt der Schlussrechnung des Abrechnungszeitraums verschoben. Erstattungen oder nicht gezahlte Abschläge für Dezember 2022 werden leistungsrechtlich somit erst bei der nächsten Abschlussrechnung berücksichtigt. Da die Abrechnung bei den Leistungsberechtigten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt, verteilt sich somit der Verwaltungsaufwand für die Jobcenter und Sozialämter auf einen längeren Zeitraum“, erklärt Matthias-Benedikt Schareck, Abteilungsleiter im Amt für Soziales.