Bekanntgabe der Badegewässerliste
Gemäß § 14 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO) wird eine Liste der Badegewässer erstellt. Nach § 12 der ThürBgwVO vom können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen.