Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfe bis zum 9. Oktober 2020 verlängert
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige, Freischaffende sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Antragsfrist für die erste Phase der Corona-Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) wird bis zum 9. Oktober 2020 verlängert. Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.