Informationen zur Grundsteuerreform 2022
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert gegen das Grundgesetz verstößt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Die Einheitswerte stammen für den Freistaat Thüringen und die anderen neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 und aus dem Jahr 1964 für die alten Bundesländer. Die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes wird durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartiger Grundbesitz wird aktuell steuerlich unterschiedlich behandelt.