Informationen zur Grundsteuerreform 2022
Auf Grund der Reform ist jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz war, verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies gilt auch, wenn der Grundbesitz nach dem 1. Januar 2022 verkauft wurde oder wenn dieser vermietet oder verpachtet ist und damit tatsächlich von jemand anderem genutzt wird. Mit Ausnahme von sogenannten Erbbaurechtsfällen ist immer der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe der Steuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt verpflichtet.
Über www.elster.de steht ab dem 1. Juli 2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Wer noch kein entsprechendes Benutzerkonto hat, kann dieses bereits jetzt online beantragen. Wer bereits Inhaber eines Benutzerkontos ist, das er z. B. für die Einkommensteuererklärung nutzt, kann dieses auch auf die Abgabe der Grundsteuererklärung erweitern. Hierzu wird ein zusätzliches Feld ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.
Auf Grundlage der von den Eigentümern übermittelten Daten erlässt das Finanzamt zwei Bescheide: den Grundsteuerwertbescheid auf den 1. Januar 2022 und den Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025.
Auf Basis des Grundsteuermessbescheides setzt die Landeshauptstadt Erfurt die Grundsteuer fest. Erst dieser Grundsteuerbescheid begründet ab dem 1. Januar 2025 eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums.
Fragen rund um die Grundsteuerreform und zum Ausfüllen der Erklärung beantwortet rund um die Uhr der Steuerchatbot.
Allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform können von Montag bis Freitag ab 8 Uhr an die landesweite Telefonhotline zur Grundsteuerreform unter 0361 573611800 gerichtet werden.