Hinweise zum Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten
Die Gartensaison ist auf dem Höhepunkt. Damit verbunden sind oft auch Streitigkeiten in der Nachbarschaft, weil Rasenmäher oder -trimmer in der Mittagszeit oder am Sonntag benutzt werden. Um künftig Ärger vorzubeugen, weist das Umwelt- und Naturschutzamt aus gegebenem Anlass auf die rechtlichen Bestimmungen hin.