Wahlvorschläge zur OB-Wahl können eingereicht werden

21.02.2006 00:00

Seit dem vergangenen Freitag können Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber Wahlvorschläge für die am 7. Mai 2006 stattfindende Oberbürgermeisterwahl einreichen.

Darauf wies jetzt Gemeindewahlleiter Eberhard Schubert im Pressegespräch nochmals hin. Einreichungsschluss ist am Freitag, dem 24. März 2006 um 18 Uhr.
Werden Wahlvorschläge eingereicht, für die Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz zu leisten sind, erfolgt die Auslegung im Bürgerservicebüro der Stadtverwaltung, Fischmarkt 5 (Ratskellerpassage) während der Öffnungszeiten.

"Die Wahlvorbereitungen laufen planmäßig," sagte der Gemeindewahlleiter. Gegenwärtig sind bereits alle Wahlvorstände personell untersetzt. "Hilfreich war dabei, dass die Zahl der Wahllokale um etwa ein Drittel auf 109 reduziert werden konnte," so Schubert. Trotzdem verlängert sich für keinen Bürger der Weg zum Wahllokal, da lediglich innerhalb der Objekte Lokale zusammengelegt wurden. Berufungsschreiben an die Wahlhelfer werden spätestens Mitte März verschickt.
Wer bei künftigen Wahlen Wahlhelfer sein möchte, kann jederzeit eine Bereitschaftserklärung abgeben.

Wenn am 4. April 2006 der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden hat, können die Stimmzettel hergestellt werden. Aus heutiger Sicht wird es in Erfurt mit etwa 167 500 mehr denn je Wahlberechtigte geben, da seit der letzten Kommunalwahl zwei geburtenstarke Jahrgänge wahlberechtigt geworden sind, es wegen der Zweitwohnungssteuer mehr Hauptwohnsitzer gibt und EU-Bürger unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt sind wie Deutsche.

Laufende Informationen werden auch im Internet unter Erfurt.de zur Oberbürgermeisterwahl eingestellt.