Mehr Gebührengerechtigkeit durch getrennte Veranlagung

27.06.2006 00:00

Die Landeshauptstadt beabsichtigt, ab dem Jahr 2008 eine getrennte Veranlagung der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser einzuführen. Dabei geht es allerdings nicht um eine Gebührenerhöhung. "Mit dieser Umstellung der Gebührenform werden die abwasserrelevanten Belastungen für die Abwasserkunden mehr nach dem Verursacherprinzip und damit gerechter verteilt," sagte der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaftsförderung Ingo Mlejnek.

Als erster Schritt erfolgt nun die Grundstücksveranlagung. Bei etwa 30 000 Grundstücken im Stadtgebiet ist die Stadt dringend auf die Unterstützung und Mitarbeit der Grundstückseigentümer angewiesen. Deshalb wurde ein Erhebungsbogen zur Selbstauskunft entworfen.

Die Versendung dieser Erhebungsbögen begann am 26. Juni. Der Entwässerungsbetrieb bittet darin alle Abwasserkunden, diese Bögen sehr genau auszufüllen und termingerecht zurückzuschicken. Für eventuelle Rückfragen ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr (Dienstag bis 18 Uhr) eine spezielle Telefonhotline geschaltet. (Telefon: 0361 655-3792).

Zur Erklärung der Problematik: Das in der Stadt anfallende Schmutzwasser wird vom Entwässerungsbetrieb entsorgt. Die Gebühr bemisst sich einheitlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Dieser Veranlagungsmodus erscheint, bezogen auf die Schmutzwasserentsorgung, plausibel und gerecht.

Mit der städtischen Abwassergebühr werden allerdings nicht nur die Aufwendungen für die Ableitung und Behandlung des anfallenden Schmutzwassers abgegolten. Die schadlose Ableitung und die umweltgerechte Behandlung des Niederschlagswassers im Stadtgebiet gehört selbstverständlicherweise auch zu den Aufgaben einer Stadtentwässerung.

Bisher werden die hierfür notwendigen Aufwendungen nach dem gleichen Prinzip auf die Abwasserkunden umgelegt wie bei Schmutzwasser. Das heißt, dass mit der derzeitigen Gebührenform nur die Kunden, bei denen Trinkwasser verbraucht wird, zahlen. Für Grundstücke, auf denen kein Trinkwasser verbraucht wird, deren Regenwasser über Gullys in den öffentlichen Kanal fließt, werden keine Gebühren erhoben (z. B. Garagenanlagen o. ä.). Die hier entstehenden Kosten zahlen alle anderen Kunden mit.

Nicht von allen Grundstücken gelangt natürlich gleich viel Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation. Wer aufwendig das Niederschlagswasser ganz oder teilweise auf seinem Grundstück zurückhält und versickert, muss den gleichen Regenwasseranteil bezahlen wie alle anderen.

"Deshalb werden die Aufwendungen für die Stadtentwässerung ab 2008 nach dem Verursacherprinzip getrennt erfasst und nach differenzierten Maßstäben umgelegt," sagte Mlejnek. Das bedeutet, dass die Schmutzwassergebühr unverändert bemessen wird nach dem Verbrauch an Trinkwasser. Die Niederschlagswassergebühr wird auf die Größe der befestigten und zu entwässernden Fläche des Grundstückes bezogen. Unterschiedliche Befestigungsgrade der Flächen werden mit differenzierten Abflussbeiwerten berücksichtigt. Wer also kein Niederschlagswasser einleitet, bezahlt auch keine Niederschlagswassergebühr.