Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen an Silvester

16.12.2008 00:00

Das Bürgeramt der Landeshauptstadt Erfurt weist im Hinblick auf den bevorstehen­den Jahreswechsel und den damit verbundenen Silvesterfeuerwerken auf Folgendes hin:Das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Zeichen) sowie mit Salutwaffen außerhalb des befriedeten Besitztums ist grundsätzlich ver­boten. Das gilt auch für die Erlaubnisinhaber eines Kleinen Waffenscheins.

Das Verschießen von erlaubnisfreier pyrotechnischer Munition aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist nur durch den Inhaber des Hausrechts oder dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum zulässig, wenn die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können. Auch der Ort der Entfaltung dieser pyrotechnischen Munition muss sich auf bzw. über dem Grundstück selbst befinden. Die Ver­wen­dungs­hin­weise zum bestim­mungs­gemäßen Gebrauch sind ein­zuhal­ten. Auf ein freies Schuss­feld und aus­reic­hen­den Abstand zu brenn­baren Objek­ten ist zu ach­ten. Die Waffe darf niemals auf Men­schen oder Tiere gerich­tet sein. Sie darf nur im Freien ver­wen­det und immer senkrecht nach oben abgeschossen wer­den. Ist die Verwendungssicher­heit nicht gegeben, muss das Schießen grundsätzlich unterbleiben, da eine Gefähr­dung Dritter nicht ausgeschlossen ist.

Allgemeine, für Feuerwerk geltende Beschränkungen (Rücksichtnahme auf Alters­heime, Krankenhäuser, Abstand zu brennbaren Objekten u. ä.) sind zu berücksichti­gen.

Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen im öffentlichen Ver­kehrsraum ist ohne Kleinen Waffenschein verboten. Der Transport ist ausnahms­weise erlaubnisfrei, wenn die Waffe nicht schuss- und nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis (entladen und getrennt von Munition verpackt) befördert wird.

Erlaubnisse zum Schießen außerhalb des befriedeten Besitztums können wegen bestehender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht erteilt wer­den.