Keine Erlaubnis zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt
Die in der Pflanzabfall-Verordnung genannten Voraussetzungen, unter denen das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ausnahmsweise zugelassen werden kann, sind in der Landeshauptstadt nicht gegeben. Die am 19. November 2009 in Kraft getretene Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzabfall-Verordnung führt in Erfurt daher nicht zu Veränderungen.
Die Stadt Erfurt hat in den zurückliegenden Jahren konsequent auf die Verwertung von pflanzlichen Abfällen orientiert und ein entsprechendes Sammelsystem aufgebaut. Durch die geänderte Pflanzabfall-Verordnung wird diese Zielrichtung bestätigt.