Einladung zur Erfurter Maßnahmenkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

30.10.2012 11:06

Im Jahr 2006 verabschiedete die Uno-Generalversammlung in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK). 2009 ist die Bundesrepublik Deutschland dieser Erklärung beigetreten.

Ziel der Konvention ist, allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z. B. dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen.

Im Juni 2010 hat der Erfurter Stadtrat beschlossen, zur Umsetzung der Konvention auf lokaler Ebene einen Aktionsplan zu erstellen. In einer Pressemitteilung vom 25. Mai 2012 hat die Stadtverwaltung zur Erfurter Visionenkonferenz am 11. Juni 2012 im Atrium der Stadtwerke eingeladen. Jeder, der sich mit eigenen Ideen an diesem Prozess beteiligen möchte, war eingeladen. Zur Visionenkonferenz erschienen etwa 200 Besucher. Sie war ein voller Erfolg.

Nun kommt es darauf an, die in einer Broschüre zu Papier gebrachten Visionen in konkrete Maßnahmen umzumünzen. Dazu werden – beginnend am 5. November – immer montags ab 16 Uhr im Haus der sozialen Dienste vier Workshops zu den Themen "Bildung", "Wohnen und Leben", "Arbeit und soziale Sicherheit" sowie "Gesundheit" durchgeführt. Abschließend findet am 3. Dezember – ebenfalls um 16:00 Uhr – die abschließende Maßnahmenkonferenz statt. In dieser übergibt der Erfurter Beirat für Menschen mit Behinderungen, der sich die Erfassung und Strukturierung der aus der städtischen Bevölkerung kommenden Vorschläge für ein besseres Zusammenleben in unserer Stadt zu Eigen gemacht hat, sein Arbeitsergebnis an den Oberbürgermeister.

Alle diese Veranstaltungen sind öffentlich – jedermann ist herzlich eingeladen!
Die Broschüre steht Internet zur Verfügung:  www.erfurt.de