Aufruf zur Bewerbung als Schöffe und Jugendschöffe
Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter die gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie entscheiden mit darüber, ob jemand wegen einer Straftat verurteilt oder freigesprochen wird. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Vielmehr sollen die ehrenamtlichen Richter ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihre Menschenkenntnis in die Entscheidungen des Gerichtes einbringen. Der Einsatz erfolgt in der Strafgerichtsbarkeit am Amts- oder Landgericht als Schöffe im Erwachsenenstrafrecht oder als Jugendschöffe im Jugendstrafrecht.
Wer Interesse daran hat, eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter auszuüben muss am 1. Januar 2014 mindestens 25 Jahre und darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht 70 Jahre alt sein. Die erforderlichen Unterlagen für eine Bewerbung als Schöffe oder Jugendschöffe werden auf Erfurt.de zur Verfügung gestellt. Bewerbungen sind bis zum 15. März 2013 möglich.
Weitere Informationen, auch zu den Gründen die es nicht erlauben als ehrenamtlicher Richter tätig zu sein, finden Sie im Amtsblatt vom 18. Januar 2013 sowie ebenfalls im unten genannten Link. Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 0361 655-1497 für Schöffen und 0361 655-4701 für Jugendschöffen möglich.