Wiederaufbauhilfe für Hochwassergeschädigte: Bürgerservice der Stadt Erfurt nimmt ab 20. August 2013 Anträge von Privathaushalten entgegen

19.08.2013 16:55

Im Rahmen der vom Freistaat Thüringen verabschiedeten Richtlinie über die Verteilung der Hilfsgelder wird das Bürgeramt der Stadt Erfurt ab Dienstag, den 20. August 2013 Anträge von Erfurter Privathaushalten auf Zuwendungen aus dem Aufbauhilfefond entgegen nehmen.

Für die Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers im Zeitraum vom 18. Mai bis 4. Juli 2013 stehen zwei Hilfsprogramme mit jeweils eigenem Antrag zur Verfügung: das Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden sowie das Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden am Hausrat.

Für die Annahme beider Antragsarten steht das Servicebüro des Bürgeramtes in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Antragsformulare stehen ab 20.08.2013 auf www.erfurt.de unter dem Webcode 'ef116560' zum Herunterladen bereit und können bis zum 31.12.2014 eingereicht werden. Für Bürger ohne Internetzugang werden Anträge im Bürgeramt bereit gehalten. Die Antragsprüfung sowie die Auszahlung von Hilfsgeldern erfolgt durch den Freistaat Thüringen.