Erste Stufe der Begegnungszone ist in Sicht

23.10.2013 09:40

Zum 1. Januar 2014 wird in Erfurt die 1. Stufe der Begegnungszone eingeführt, in dem die Lieferzeiten im Bereich der Fußgängerzonen der Altstadt begrenzt werden.

Das bedeutet, dass Lieferzeiten dann auf Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 11 Uhr und 18 Uhr bis 20 Uhr sowie Sonnabend zwischen 6 Uhr und 11 Uhr eingeschränkt werden. Dies ist insofern ein erster Schritt in Richtung Begegnungszone, als damit zu den für Bürger und Besucher wichtigsten Zeiten das Verkehrsgeschehen reduziert wird.

Die Begegnungszone selbst, die ein öffentliches Parken  innerhalb des Altstadtbereiches untersagen wird, wie auch die begleitenden Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrs im Kernbereich der Erfurter Innenstadt werden voraussichtlich erst im Laufe der Jahre 2014 und 2015 umgesetzt.

Was bedeutet die Einschränkung der Lieferzeiten?

Ziel ist die sichtbare Einschränkung des Verkehrs im Bereich unserer Fußgängerzonen Anger, Fischmarkt, Marktstraße und neu der Schlösserstraße, die ebenfalls zu einer Fußgängerzone wird.

  • Lieferfahrzeuge dürfen nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung die Fußgängerzonen befahren. Die Ausnahmen können im Tiefbau- und Verkehrsamt in der Johannesstraße 173 zu den üblichen Sprechzeiten beantragt werden. Auch für die offenen Lieferzeiten ist eine Ausnahmegenehmigung nötig
  • Für bestimmte Fahrzeuge (z. B. Stadtwirtschaft, Notdienste …) gibt es weiterreichende Ausnahmegenehmigungen
  • Die Maßnahmen wurden bereits an drei runden Tischen zum Thema Wirtschaftsverkehr mit den Interessenvertretern und mit den besonders betroffenen Kurier-, Express- und Paketdienstleistern sowie Sicherheits- und Geldtransportunternehmen besprochen.
  • Voraussichtlich am 4. und 11. November werden zu dieser Thematik noch zwei Informationsveranstaltungen für die unmittelbar betroffenen Anlieger und Gewerbetreibenden angeboten, zu denen nochmals gesondert eingeladen werden wird.
  • Am Rand der jeweiligen Fußgängerzonen gibt es Ladezonen. Von diesen Ladezonen ist es möglich, auch während der Sperrzeiten zu Fuß oder mit entsprechendem Transportgerät auszuliefern bzw. Retouren abzuholen. Bei einem sich abzeichnenden Bedarf wird die Einrichtung zusätzlicher Ladezonen geprüft.
  • Entscheidend für die Wirksamkeit der Lieferzeitbegrenzung ist neben einer hohen Bereitschaft der Anlieger die geplanten Neuerungen anzunehmen vor allem der Kontrolldruck. Dazu sind Abstimmungen mit dem Bürgeramt und der Polizei erfolgt.
  • Geplant ist weiterhin, in Abhängigkeit von der Finanzierbarkeit, an weiteren Stellen die Einfahrmöglichkeiten durch automatische Poller weiter einzuschränken. Geplant ist dies für den Anger in Höhe Kaufmannskirche, die Marktstraße in der Allerheiligenstraße, die Große Arche Höhe Kettenstraße und den Kreuzsand.
  • Bereits in diesem Jahr werden im Rahmen der Baumaßnahme Anger in Höhe Lachsgasse und in der Weitergasse  entsprechende Polleranlagen errichtet. Die Anlage in der Lachsgasse wird mit einer entsprechenden Leseeinrichtung ausgestattet, so dass Berechtigte (z. B. Taxis) mit einer Transponderkarte einfahren können.

Wie geht es weiter?

  • Eine Evaluation der Maßnahmen gehört selbstverständlich zu einem solch weitreichenden Schritt. Dazu gehört eine restriktive Kontrolle der ausgegebenen Genehmigungen, aber auch die Prüfung und ggf. Erweiterung der Ladezonen.
  • Voraussichtlich ab August 2014 erfolgt eine Unterbindung der Durchfahrt vom Domplatz zur Regierungsstraße. Dies stellt die letzte noch bestehende Quartiersdurchfahrt dar und trägt mit dem entstehenden Schleichverkehr durchaus zum Verkehrsaufkommen in der Altstadt bei.
  • Die notwendigen Voruntersuchungen zu einer testweisen Sperrung des Domplatzes und einer Verkehrsführung in beiden Richtungen durch die Domstraße laufen noch.
  • Eine wichtige Etappe für die flächige Einführung der Begegnungszone beginnt voraussichtlich Anfang 2015. Dies setzt eine Erweiterung und  Umstrukturierung der heute bereits bestehenden Bewohnerparkgebiete voraus. In den nicht zur eigentlichen Begegnungszone gehörenden Teilbereichen wird das sogenannte Mischparken eingeführt. Dies bedeutet eine weitgehend vollständige Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten bei gleichzeitiger Benutzungsfreiheit durch die Bewohner. Dazu wird aktuell eine Parkraumkonzeption erarbeitet.

Ab Anfang November können die wichtigsten Ziele des gesamten Verkehrskonzeptes für die Innenstadt im Rahmen einer Ausstellung im Bauinformationszentrum von allen interessierten Bürgern zu Kenntnis genommen werden. Dort ist auch eine Broschüre zum Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt erhältlich. Auch zu diesem Thema wird es nochmals eine gesonderte Information geben.