Sozialticket wird fortgeführt: Mehr Flexibilität für die Berechtigten, Verkauf ab 1. Juli in den Verkaufsstellen der EVAG

25.06.2015 16:15

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat in seiner gestrigen Sitzung die Weiterführung des Sozialtickets für Inhaber des Sozialausweises beschlossen. Die Verwaltung hat den Beschluss zum Anlass genommen, das Ticket zu überarbeiten und den Berechtigten Bedarfsgemeinschaften mehr Freiheit bei der Wahl der Tarife zu geben.

Um den Erwerb und die Ausgabe des Sozialtickets für alle Berechtigten (ein Ticket pro Bedarfsgemeinschaft/Familie mit Sozialausweis) so flexibel wie möglich und zukünftig noch besser zu gestalten, wird es folgende Änderungen geben:

  • Aus dem Sozialticket wird eine reguläre Monatskarte.
  • Die Berechtigten haben je nach Wunsch und Bedarf die Wahl zwischen einer normalen Monatskarte (55,50 Euro), eines Abo Plus Tickets (49,80 Euro), eines Abo Solo Tickets (44,90 Euro) oder eines Abo Mobil65 Tickets (55,00 Euro).
  • Der Verkauf der Monatskarte erfolgt in den Verkaufsstellen der EVAG. Dort muss kein Sozialausweis vorgelegt werden!  
  • Die Stadt bezuschusst den Erwerb der Monatskarte mit einem Betrag in Höhe von 15 Euro für das vorgelegte Ticket pro Bedarfsgemeinschaft. Der Betrag wird im Amt für Soziales und Gesundheit ausgezahlt.
  • Je nach gewählter Monatskarte, zahlen die Nutzer des Sozialtickets zukünftig unterschiedliche Beträge und damit entweder mehr als die bisher fälligen 30,00 Euro oder auch etwas weniger.
  • Mit der Umstellung können die Berechtigten alle Vorteile einer regu­lären Monatskarte nutzen (je nach Tarif bspw. Übertragbarkeit und/oder Mitnahme weiterer Personen wochentags ab 18:00 Uhr sowie an den Wochenenden). Über die Nutzungsbedingungen berät die EVAG.  

Immer im Folgemonat erhalten die Berechtigten Personen gegen Vorlage ihrer Monatskarte(keine Einzelfahrscheine!) im Bürgerservice des Amtes für Soziales und Gesundheit am Juri-Gagarin-Ring den von der Stadt geförderten Zuschuss in Höhe von 15 Euro in bar ausbezahlt. Die Neuregelung tritt ab dem 1. Juli 2015 in Kraft. Die erste Auszahlung für die Monatskarten für Juli erfolgt folglich im August. Die Regelung gilt bis Ende dieses Jahres. Darüber, in welcher Weise das Sozialticket im Jahr 2016 fortgeführt wird, informiert die Stadtverwaltung rechtzeitig.  

Pro Bedarfsgemeinschaft wird monatlich ein Zuschuss ausgereicht. In Erfurt gibt es knapp 18.000 Bedarfsgemeinschaften. Pro Monat nutzen zwischen 4000 und 5000 Bedarfsgemeinschaften dieses Angebot. Der jährliche Zuschuss der Stadt beläuft sich auf rund 770.000 Euro zuzüglich Verwaltungskosten. Mit dem neuen System sind nicht nur Vorteile für die Nutzer Verbunden, auch die Verwaltungskosten sollen gesenkt werden.