Vogelgrippe des Typs H5N8 bei Schwan in Erfurt-Mittelhausen

24.01.2017 16:00

Das Erfurter Veterinäramt informiert darüber, dass bei einem in der Ferdinand-Jühlke-Straße tot aufgefundenen Schwan am 20. Januar 2017 das Vogelgrippevirus des Typs H5 durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz festgestellt wurde. Heute wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut die Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenza-Virus vom Subtyp A(H5N8) bestätigt. Der Ausbruch der Geflügelpest wurde amtlich festgestellt.

Erfurt-Nord wird zum Wildvogelpest-Beobachtungsgebiet mit Aufstallpflicht, besondere Maßnahmen für Mittelhausen

Mit der Allgemeinverfügung vom 23. Januar 2017 wurde als Barriere um den Fundort ein Sperrgebiet mit einem Radius von 1 km gebildet, das aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung im Ost- und Nordteil auch unmittelbar benachbarte Gebiete und damit ganz Mittelhausen umfasst. Das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3 km beinhaltet die Stadteile/ Ortsteile: Kühnhausen, Mittelhausen, Sulzer Siedlung, Hohenwinden, Roter Berg, Moskauer Platz und Gispersleben. An den Hauptzufahrtsstraßen wurden Schilder mit der Aufschrift 'Wildvogelpest-Sperr- oder -beobachtungsgebiet' ausgehängt.

Für das Beobachtungs- und Sperrgebiet gilt eine allgemeine Aufstallpflicht. Darüber hinaus dürfen keinerlei gehaltenen Vögel (u. a. Hausgeflügel, Tauben, Ziervögel) aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Das gilt v. a. auch für die Teilnahme an Ausstellungen. Die Jagd auf Federwild ist grundsätzlich verboten.

Für das Sperrgebiet gelten insbesondere folgende zusätzliche Auflagen: Alles Hausgeflügel wird amtstierärztlich untersucht. Eier und Geflügelfleisch sowie Mist und tote Tiere dürfen nicht verbracht werden. Für die alle Geflügelhalter gelten strenge hygienische Vorgaben. Tote Wildvögel werden untersucht.

Nach Ablauf von 21 Tagen und soweit keine weiteren Fälle der Geflügelpest auftreten, gelten im Sperrgebiet nur noch die weniger strengen Anforderungen für das Beobachtungsgebiet.

Von den Restriktionen im Sperrbezirk sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Sie dürfen ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen lassen.

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.

Die Bestimmungen sind mit Datum vom 24. Januar 2017 wirksam.

Die Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung kann nachgelesen und eingesehen werden im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, im Rathaus, in den Aushängen der betroffenen Ortsteile sowie im Internet.