Erneuter Vogelgrippe-Verdacht in Erfurt: Stotternheim wird zum Wildvogelpest-Sperrgebiet

06.02.2017 18:00

Das Erfurter Veterinäramt informiert darüber, dass bei vier am Westufer des Ringsees tot aufgefundenen Schwänen sowie einem weiterem, am Ufer des Ebersees aufgefundenen Schwan am 6. Februar 2017 das Vogelgrippevirus des Typs H5 durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz festgestellt wurde. Der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest wurde amtlich festgestellt.

Mit der Allgemeinverfügung vom 6. Februar 2017 wurde als Barriere um den Fundort ein Sperrgebiet gebildet, das aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung die gesamte Gemarkung Stotternheim umfasst. Das Beobachtungsgebiet umfasst die angrenzende Gemarkung Mittelhausen. An den Hauptzufahrtsstraßen werden Schilder mit der Aufschrift „Wildvogelpest-Sperr- oder –beobachtungsgebiet“ ausgehängt.

Für das Beobachtungs- und Sperrgebiet gilt eine allgemeine Aufstallpflicht. Darüber hinaus dürfen keinerlei gehaltenen Vögel (u. a. Hausgeflügel, Tauben, Ziervögel) aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Das gilt vor allem auch für die Teilnahme an Ausstellungen. Die Jagd auf Federwild ist grundsätzlich verboten.

Für das Sperrgebiet gelten insbesondere folgende zusätzliche Auflagen:

  • Alles Hausgeflügel wird amtstierärztlich untersucht.
  • Eier und Geflügelfleisch sowie Mist und tote Tiere dürfen nicht verbracht werden.
  • Für die alle Geflügelhalter gelten strenge hygienische Vorgaben. Tote Wildvögel werden untersucht.

Nach Ablauf von 21 Tagen und soweit keine weiteren Fälle der Geflügelpest auftreten, gelten im Sperrgebiet nur noch die weniger strengen Anforderungen für das Beobachtungsgebiet.

Von den Restriktionen im Sperrbezirk sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Sie dürfen ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen lassen.

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.

Die Bestimmungen sind mit Datum vom 7. Februar 2017 wirksam.

Die Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung kann nachgelesen und eingesehen werden im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße1, im Rathaus, in den Aushängen der betroffenen Ortsteile sowie im Internet.